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Geschrieben von Rho am 06.04.2011, 9:28 Uhr

Verhältnis rechtlich - moralisch?

"Wenn Du die Diskussion unabhängig von dem vorliegenden Fall diskutieren möchtest, dann sollten wir uns vielleicht erstmal auf eine Definition von "harmlos" und "einmalig" einigen."

Ad "harmlos" (ich kopiere einfach mal rein, was ich auch Henni geschrieben habe):
Bei einer Klassenfahrt liegt der Fall gänzlich anders, weil das Gefahrenpotential um ein Vielfaches höher ist als bei dem gewohnten, alltäglichen Heimweg. Dass ein Kind auf dem Schulweg verschleppt wird oder verunglückt, ist ein Risiko, das wir täglich in Kauf nehmen (müssen). Demnach wurde also das alltägliche Gefahrenpotential (sowohl für sich als auch für Andere) durch die verbotene Handlung des Kindes nicht signifikant erhöht. Das verstehe ich unter harmlos.

Ad "einmalig":
...bezieht sich hier auf ein Verhalten des Kindes, das tatsächlich als die Ausnahme von der Regel betrachtet werden kann, so dass das Kind _nicht_ in die Kategorie "ein solches Kind" (Zitat aus deinem Text) fällt.

Soll ich jetzt noch "ein solches Kind" definieren oder machst du das?

 
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