Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Henni am 05.04.2011, 16:44 Uhr

Sorry, aber ich finde die Entscheidung richtig!

Deine Tochter ist 10 Jahre alt, sie hat gefragt, ob sie früher gehen darf und die (kiorrekte) Antwort war NEIN. Damit ist die SAche klar geregelt und deine Tochter hat sich BEWUSST gegen die Abmachung verhalten. So wie du schreibst ist es EINE Betreuerin, und der fehlte nun auf einmla ein Kind! Was hätte die denn machen sollen? Sie MUSS die Leitung der SChule ja informieren! Und: natürlich ist das was ganz anderes als SChuleschwänzen,d ennw ir haben SCHULPFLICHT. Wenn da einer Abhuat KANN man ihn nciht rauswerfen! (jedenfalls nciht ohne ERHEBLICHEN rechtlichen Aufwand) Eine Betreuung für "immerhin" 50 € im Monat hat da einfach einen anderen Stellenwert...wer sich da nciht an regeln hält der fliegt. Und: wa s ist eine Austritt Bescheid denn? Ein Zettel auf dem steht, dass deine Tochter aus der BEtreuung geflogen ist? Wozu brauchst du den?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.