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Geschrieben von Annas Truppe am 13.09.2011, 23:44 Uhr

Vermutlich ist es so

Hallo,

das kann so stimmen, wie es die Sekretärin sagt :
Die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden) versichert sich und ihr Eigentum nicht immer. Gerade bei Gebäuden wäre das häufig viel zu teuer und man macht lieber eine Wahrscheinlichkeitsrechnung auf, wie oft wohl ein Schadensfall eintritt, dessen Bezahlung aus eigener Tasche günstiger kommt als die ansonsten gezahlten Versicherungsbeiträge. So viel zur Überlegung bez. Glasbruchversicherung.
(übrigens ist der Staat sogar aus der Versicherungspflicht für Kfz ausgenommen)

In deinem "Fall" liegst du bzw. deine Versicherung mit deiner Meinung absolut richtig : Du und deine Versicherung habt mit dem Schaden gar nichts zu tun, denn du hast deine Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Die Aufsichtspflicht hat evt. irgendjemand in der Schule verletzt. So wenig es für diesen Bereich eine private Haftpflichtversicherung gibt, so wenig auch eine Pflichtversicherung des Staates für seine Mitarbeiter z.B. Lehrer. Der Mitarbeiter (wenn er denn seine Aufsichtspflicht verletzt hat), haftet aber ebenfalls nur ganz ausnahmsweise (hier jedenfalls sicher nicht).

Klares Ergebnis : Die Schule, also die Gemeinde, der das Schulgebäude gehört, bekommt von niemandem die Scheibe ersetzt, sondern muss sie selbst zahlen.
Das ist nicht ungerecht, sondern vom Gesetz gerade bei Fällen, in denen Kinder etwas beschädigen bewusst so in Kauf genommen; egal ob der Schaden am Schulgebäude oder an Nachbars Pkw entsteht.

Dein Vorgehen, die Versicherung und Schule um Klärung untereinander zu bitten, finde ich sehr elegant. Bleib dabei :-)

Gruß Anna

 
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