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Geschrieben von Isabell01 am 13.09.2011, 16:33 Uhr

haben Schulen keine Haftpflichtversicherung?

Also ich kann Dir nur definitiv sagen, dass Du keine Haftung übernehmen musst.
Da Dein Kind damals noch 6 Jahre alt war und Du Deine Aufsichtspflicht ja nun mal definitiv nicht vernachlässigt hast, bist Du nicht gezwungen, diesen Schaden zu zahlen.

Da solche Situationen aber natürlich ziemlich blöd ist, haben wir aus solchem Grund damals bewußt eine Versicherung abgeschlossen, die auch für deliktunfähige Kinder einspringt - allerdings wollte diese sich damals im Schadensfall auch erst mal aus der Affäre ziehen, indem sie uns zunächst mitteilte, dass mein Sohn ja noch deliktunfähig sei und wir somit nicht dazu verpflichtet seien, den Schaden zu beheben (damals ist mein Sohn mit dem Fahrradlenker gegen ein Auto gefallen).
Bist Du Dir sicher, dass Du wirklich nicht auch gegen deliktunfähige Kinder versichert bist und Deine Versicherung sich vielleicht erst mal nur in Sicherheit wiegt??
Wenn nicht, ist natürlich
egal, was Du jetzt machst, es ist beides eine blöde Situation.
Entweder Du zahlst - was natürlich auch nicht unbedingt eine kleine Summe sein muss oder Du machst Dich bei der Schule entsprechend unbeliebt, wenn Du auf Dein Recht pochst.

Aber vielleicht wäre es ja wirklich so, dass entweder die Glasversicherung der Schule einspringt oder tatsächlich die Haftpflicht der Aufsichtsperson.
Hast Du denn schon mal mit der Schule über die Situation gesprochen?

 
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