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von hormoni  am 13.09.2011, 21:21 Uhr

nochmal

ICH sehe das genauso, ABER der Gesetzgeber nicht. DER sagt (und darauf bezieht sich die Versicherung = Allianz, dass der Bub und auch WIR nicht für den Schaden aufkommen müssen, WEIL die Aufsichtspflicht der Schule oblag und die Schule für Glasschäden versichert sind.

Unsere Schule sagt was anderes.

Schule und Versicherung wollen sich jetzt mal unterhalten und dann sehen wir weiter.

LG

h

 
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