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von hormoni  am 13.09.2011, 16:08 Uhr

haben Schulen keine Haftpflichtversicherung?

Hallo ihr!

Ich hab mal eine rein rechtliche Frage an Euch. Stellt euch folgendes Szenario vor:

Kind (damals 6) wirft in der Pause (ohne Vorsatz) eine Fensterscheibe ein. Der Schaden wird der Versicherung gemeldet, die dafür aber NICHT aufkommt, weil das besagte Kind unter 7 ist und dafür die Aufsichtsperson (in diesem Fall die Schule) haftet.

Die Versicherung schickt diesbezüglich ein Schreiben an die Schule (leider an die falsche Adresse), das nie ankommt.

Schule meldet sich heute bei der Mutter (in diesem Fall ich) und sagt, ICH müsse für den Schaden aufkommen, weil MEIN Kind der Verursacher war.

Meine sachliche Frage: Haben Schulen keine Haftpflichtversicherung oder ähnliches?

LG

h

P.S: Versicherung schickt noch mal ein Schreiben an die Schule - mit richtiger Adresse.

 
13 Antworten:

Re: haben Schulen keine Haftpflichtversicherung?

Antwort von mama von Joshua am 13.09.2011, 16:12 Uhr

Ich gehe fest davon aus, daß auch eine Schule eine Glasbruchversicherung hat. Diese müsste den Schaden eigentlich bezahlen.

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Re: haben Schulen keine Haftpflichtversicherung?

Antwort von Isabell01 am 13.09.2011, 16:33 Uhr

Also ich kann Dir nur definitiv sagen, dass Du keine Haftung übernehmen musst.
Da Dein Kind damals noch 6 Jahre alt war und Du Deine Aufsichtspflicht ja nun mal definitiv nicht vernachlässigt hast, bist Du nicht gezwungen, diesen Schaden zu zahlen.

Da solche Situationen aber natürlich ziemlich blöd ist, haben wir aus solchem Grund damals bewußt eine Versicherung abgeschlossen, die auch für deliktunfähige Kinder einspringt - allerdings wollte diese sich damals im Schadensfall auch erst mal aus der Affäre ziehen, indem sie uns zunächst mitteilte, dass mein Sohn ja noch deliktunfähig sei und wir somit nicht dazu verpflichtet seien, den Schaden zu beheben (damals ist mein Sohn mit dem Fahrradlenker gegen ein Auto gefallen).
Bist Du Dir sicher, dass Du wirklich nicht auch gegen deliktunfähige Kinder versichert bist und Deine Versicherung sich vielleicht erst mal nur in Sicherheit wiegt??
Wenn nicht, ist natürlich
egal, was Du jetzt machst, es ist beides eine blöde Situation.
Entweder Du zahlst - was natürlich auch nicht unbedingt eine kleine Summe sein muss oder Du machst Dich bei der Schule entsprechend unbeliebt, wenn Du auf Dein Recht pochst.

Aber vielleicht wäre es ja wirklich so, dass entweder die Glasversicherung der Schule einspringt oder tatsächlich die Haftpflicht der Aufsichtsperson.
Hast Du denn schon mal mit der Schule über die Situation gesprochen?

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Re: haben Schulen keine Haftpflichtversicherung?

Antwort von Birgit67 am 13.09.2011, 17:06 Uhr

und was genau ist das Problem??? Dein Sohn hat ob bewußt oder nicht etwas beschädigt wofür eigentlich Eure Haftpflicht dann gerade stehen muss denn er hat was bei fremden Beschädigt, die Schule muss nur einstehen wenn ein Schaden bei Deinem Sohn entsteht z.B. durch einen Nagel der die Jacke einreist oder ähnliches.

Als mein damals 4-jähriger Sohn versehentlich eine Autoscheibe mit dem Kinderbesen eingeworfen hat (er wollte ihn sich lässig über die Schulter legen und verwischte die Scheibe) hat auch unsere Versicherung bezahlt denn er war nicht Unbeaufsichtig.

Ganz verstehe ich es nicht warum die Schule für ein Schaden aufkommen soll den sie nicht verursacht hat.

Gruß Birgit

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Re: haben Schulen keine Haftpflichtversicherung?

Antwort von Dor am 13.09.2011, 18:26 Uhr

ja DEINE Privathaftpflicht muss das zahlen, weil DEIN Kind die Scheibe kaputt gemacht hat. das ist der Sinn der Haftpflichtversicherung, du haftest nicht persönlich, sondern deine Versicherung für dich.

LG

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ICH HABE KEIN PROBLEM

Antwort von hormoni am 13.09.2011, 21:18 Uhr

ich wollte nur wissen, ob die Schule keine Versicherung hat.

MEINE Versicherung zahlt NICHT - mit der Begründung: Die Aufsichtspflicht lag bei der Schule und nachdem das Kind keine 7 Jahre alt war, muss die Versicherung der Schule aufkommen.

Blöd nur, dass die Sekretärin sagt, sie hätten sowas nicht :-)

Hab meine Versicherung jetzt gebeten, das mit der Schule auszumachen.

Gruß

h

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nochmal

Antwort von hormoni am 13.09.2011, 21:21 Uhr

ICH sehe das genauso, ABER der Gesetzgeber nicht. DER sagt (und darauf bezieht sich die Versicherung = Allianz, dass der Bub und auch WIR nicht für den Schaden aufkommen müssen, WEIL die Aufsichtspflicht der Schule oblag und die Schule für Glasschäden versichert sind.

Unsere Schule sagt was anderes.

Schule und Versicherung wollen sich jetzt mal unterhalten und dann sehen wir weiter.

LG

h

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Re: haben Schulen keine Haftpflichtversicherung?

Antwort von biggi71 am 13.09.2011, 21:23 Uhr

mh, ich war immer der meinung, das schulen versichert sind. kindergärten sind es doch auch ... ?

lg

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Re: haben Schulen keine Haftpflichtversicherung?

Antwort von sechsfachmama am 13.09.2011, 23:04 Uhr

muss die schule haben!

z. b. auch wenn in der schule was wegkommt ohne eigenverschulden, dann kann man das auch über die vers. der schule regeln lassen.

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Re: Vermutlich ist es so

Antwort von Annas Truppe am 13.09.2011, 23:44 Uhr

Hallo,

das kann so stimmen, wie es die Sekretärin sagt :
Die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden) versichert sich und ihr Eigentum nicht immer. Gerade bei Gebäuden wäre das häufig viel zu teuer und man macht lieber eine Wahrscheinlichkeitsrechnung auf, wie oft wohl ein Schadensfall eintritt, dessen Bezahlung aus eigener Tasche günstiger kommt als die ansonsten gezahlten Versicherungsbeiträge. So viel zur Überlegung bez. Glasbruchversicherung.
(übrigens ist der Staat sogar aus der Versicherungspflicht für Kfz ausgenommen)

In deinem "Fall" liegst du bzw. deine Versicherung mit deiner Meinung absolut richtig : Du und deine Versicherung habt mit dem Schaden gar nichts zu tun, denn du hast deine Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Die Aufsichtspflicht hat evt. irgendjemand in der Schule verletzt. So wenig es für diesen Bereich eine private Haftpflichtversicherung gibt, so wenig auch eine Pflichtversicherung des Staates für seine Mitarbeiter z.B. Lehrer. Der Mitarbeiter (wenn er denn seine Aufsichtspflicht verletzt hat), haftet aber ebenfalls nur ganz ausnahmsweise (hier jedenfalls sicher nicht).

Klares Ergebnis : Die Schule, also die Gemeinde, der das Schulgebäude gehört, bekommt von niemandem die Scheibe ersetzt, sondern muss sie selbst zahlen.
Das ist nicht ungerecht, sondern vom Gesetz gerade bei Fällen, in denen Kinder etwas beschädigen bewusst so in Kauf genommen; egal ob der Schaden am Schulgebäude oder an Nachbars Pkw entsteht.

Dein Vorgehen, die Versicherung und Schule um Klärung untereinander zu bitten, finde ich sehr elegant. Bleib dabei :-)

Gruß Anna

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Re: haben Schulen keine Haftpflichtversicherung?

Antwort von Schreckschraube am 14.09.2011, 0:14 Uhr

Wir haben in der Schule einen Glasgang. Da geht mehrmals im Jahr eine der riesigen Scheiben kaputt. Das müssen die Schüler zahlen. Allerdings hatten wir noch keinen Fall mit einem Kind unter 8. Hilft also nicht wirklich weiter. Die Schulversicherung zahlt nur, wenn kein "Täter" auszumachen ist.

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NEIN, Schulen haben da idR KEINE Versicherung!

Antwort von Henni am 14.09.2011, 7:20 Uhr

denn wer sollte die wahrscheinlich horrende Versicherung zahlen? RICHTIG der Schulträger, und der muss nun eben dann auch den Schaden zahlen...ärgerlich, sind wir sozusagen alle...wäre also durchaus NETT von deiner Versicherung, das zu übernehmen...aber die SHcule hat da definitiv KEINE,

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News

Antwort von hormoni am 14.09.2011, 10:27 Uhr

Also: ich hab heut heute unsere Versicherungsmaklerin erreicht, die sich noch einmal mit der Allianz unterhalten möchte.

Wir haben noch 3 weitere Kinder, die auf diese Schule gehen und es wäre uns sehr unangenehm, wenn da in irgendeiner Weise negative Schwingungen vorhanden wären.

Evtl ist es möglich wenigstens zur Hälfte für den Schaden aufzukommen. Das fände ich eine faire und gute Alternative.

LG

h

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Re: NEIN, Schulen haben da idR KEINE Versicherung!

Antwort von wolfsfrau am 15.09.2011, 10:32 Uhr

Hallo,

kenne keine Schule, die keine hat. Die Versicherungsbeiträge sind zwar wirklich enorm hoch (5.000,-- € im Jahr für die Schule, die "ich" bezahle - arbeite beim Schulträger), aber die Schäden können wirklich höher sein. Sind ja nicht nur die durch Schüler verursachten Schäden sondern auch so Dinge wie Sturmschäden, Überspannungsschäden, Wasserschäden....

Bei uns allerdings hat eine Privathaftpflicht den Schaden eines 6jährigen übernommen, weil sie davon ausgehen, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde - wie will man auch jeden Erstklässler in den Pausen ständig im Auge behalten.

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