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Geschrieben von muffelzahn am 28.10.2009, 12:00 Uhr

Stop

"Soweit ich aber lt. Internet informiert bin ist dieses ganze Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie, LRS ect nie festgeschrieben worden wie das genau zu erfolgen hat"

Hallo,
so stimmt das aber auch nicht. google mal unter Schulgesetz und dein Bundesland. Der Nachteilsausgleich ist ein Muss, vorausgesetzt die Diagnose ist da und der Ausgleich wurde in der Schule beantragt.
Habe das alles auch durch. Kannst ja hier auch mal suchen, wurde ja viel dazu geschrieben.
Gruß

 
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