Geschrieben von Joosy am 22.11.2016, 15:17 Uhr |
Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort
Ich hoffe ich nerve euch jetzt nicht mit meinen Fragen.
Was für Gründe gibt man an, damit das Kind auf die andere Schule kann. Es ist mir klar, dass wir nicht lügen werden, allerdings weiß ich schon jetzt, dass meine Gründe leider nicht ausreichen werden für eine Sondergenehmigung.
Verzweifelte Grüsse.
Bitte versteht mich jetzt nicht falsch, aber sollten wir eine Absage bekommen dann wird meine Tochter natürlich in die zuständige Schule gehen werden.
Ich hoffe ich eröffne jetzt nicht eine Grundsatzdiskussion.
PS
Morgen habe ich ein Gespräch mit dem zuständigen Direktor der neuen Schule, die für uns zuständig wäre.
Wie ich solche Entscheidungen hasse.
Wir kennen natürlich keine Schule persönlich.Wir haben leider auch nur 1 Schule zur Auswahl.so ganz offiziell
Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort
Antwort von Anne123456 am 22.11.2016, 15:26 Uhr
Meine Tochter hat ein Wechsel hinter sich, sie hat von dem Gymnasium vor Ort auf ein privates Gymnasium gewechselt, kosten sind nur 50 Euro im Monat. Das lief problemlos ab. Sind auch in Niedersachsen. Habt ihr vielleicht so eine Schule in der Nähe?
Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort
Antwort von Anne123456 am 22.11.2016, 15:26 Uhr
Meine Tochter hat ein Wechsel hinter sich, sie hat von dem Gymnasium vor Ort auf ein privates Gymnasium gewechselt, kosten sind nur 50 Euro im Monat. Das lief problemlos ab. Sind auch in Niedersachsen. Habt ihr vielleicht so eine Schule in der Nähe?
Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort
Antwort von streepie am 22.11.2016, 15:50 Uhr
Wegen der möglichen Fächerkombinationen / angebotenen Fremdsprachen? G9 vs G8? Das wären meine Gründe.
Eigentlich sollte es doch möglich sein, das Kind auf das Gymnasium im anderen Ort zu schicken - meine Nichte (jetzt in der 6.) hatte zwei in zwei verschiedenen Orten (sowie eine GS) zur Auswahl, und hat sich dann fûr das Naturwissenschaftliche mit G9 entschieden.
Kann aber sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, meine Nichte ist in BW.
@streepje
Antwort von leaelk am 22.11.2016, 20:07 Uhr
Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Hier entscheiden die Eltern zu welcher Schule sie ihre Kinder schicken wollen.
Haben die Platz, dann wird das Kind i.d.Regel auch aufgenommen. Auch städteübergreifend.
Re: @alle
Antwort von Joosy am 22.11.2016, 22:07 Uhr
Ich befürchte ich muss das Gespräch mit dem Rektor der zuständigen schule besprechen.
So wie ich gehört habe steht und fällt alles mit seiner Beurteilung und stellundanahme.
Drückt mir für morgen die daumen.
Gute Nacht
Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort
Antwort von Mutti69 am 23.11.2016, 9:42 Uhr
Hier zieht nur und ausschließlich eine Begründung über Betreuung. Wenn das Kind z.B. nachmittags von den Großeltern/die Tante/die Freundin der Familie betreut wird und die eben näher an der anderen Schule wohnen.
Kam schon vor, dass Eltern “pseudoumgezogen“ sind ;-)
Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort
Antwort von IngeA am 23.11.2016, 10:00 Uhr
In welchem Bundesland wohnst du denn?
In Bayern gibt es zumindest bei Realschule/Gymnasium keine "zuständige" Schule. Da hast du freie Schulwahl. Immer vorausgesetzt natürlich, dass die Schule das Kind annimmt.
LG Inge
Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort
Antwort von Ani_k am 23.11.2016, 11:09 Uhr
Wo soll dein Kind denn zur Schule gehen?
Wir haben im Ort eine Real- und eine Hauptschule. Man kann das Kind aber auch in der nächsten Stadt bei der Schule anmelden.
Hier gibt es im Ort kein Gymnasium also kann sie entweder in der Stadt X oder der Stadt Y zum Gymnasium gehen.
Auch Niedersachsen
Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort
Antwort von 2auseinemholz am 23.11.2016, 14:11 Uhr
Hallo!
Hier kenne ich es so, dass grundsätzlich auch nicht mit Rechtsstreit ein Kind auf ein Gym im anderen Landkreis genommen wird. Es gilt grundsätzlich, das zunächst die Versorgung der Kinder im eigene Landkreis gesichert werden muss, dann sofern Plätze der Rest (in der Realität ist es so, dass dort so viele Kinder sich aus dem eigenen Kreis bewerben, dass "Rest" nicht vorkommt.)
Wir haben hier seit 40 Jahren das "Problem", dass die Schule im Nachbarlandkreis zeitlich in halber Zeit zu erreichen ist, während die "zuständige" Schule eben weiter weg ist. - Ist seit 40 Jahren für ca. 10 Kinder grundsätzlich pupsegal als Argument. da gab es Einzel-Rechtsstreitigkeiten, Petitionen, Gespräche, ..... gelöst bekommt man es nur, wenn man nach der 6. die Schule wechseln will. das hatte mein Mann seinerzeit so gemacht, meine Kinder werden es nicht tun.
LG, 2.
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