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Geschrieben von Henni am 28.02.2008, 19:12 Uhr

So heute war ja das Gespräch mit der Lehrerin!

Hallo

einen Ausschluss vom unterricht wirst du nciht widersprechen können, denn er ist eines der wenigen rechtlichen handhaben einer schule um die anderen kidner zu schützen. Er wird von der klassenkonferenz ausgesprochen und wirkt oft wunder. Die kidner müssen dann morgens in der schuel erscheinen, bekommen aufgaben die sie zuhause erledigen müssen und die sie mittags wieder abgeben müssen. Das findet eigetnlich KEINER witzig. Wenn diese schulstrafe nun schon verhängt wird, dann sollten bei dir alle Alarmglocken wirklich schrillen. Als nächstes Stünden ein verweis in eine Parallelklasse an, wenn er sich dann cniht benimmmt (und dein *lach* kommentar lässt ja auch auf absolute Resignation deinerseits schließen, du bruachst also auch dringend professionelle Hilfe bei der Erziehung!) Also wenn dann keien besserung eintritt steht der verweis auf eine andere Schule zur Diskussion.All das wie gesagt ist ind er regel NICHT im einflussbereich der Eltern! Du kannst deinen Sohn zu mehr kooperation erzeihen, selbst alles tun, um den Lehrern auch zu helfen und deinem Sohn diesen Ablauf vielleicht einfach mal ernsthaft erklären.

Also: lass dir da unbedingt helfen!!

Alle Gute Henni

 
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