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Geschrieben von azalee am 02.02.2008, 17:10 Uhr

schwierig ...

hallo,

ja, es gibt bestimmte Sonderregelungen bei diagnostizierten Schwächen, v.a. bei LRS, ABER nur eine gewisse Zeit, KEINESFALLS über die Sek 1 hinaus.

Außerdem wird eine Sonderregelung IMMER im Zeugnis genannt, ähnlich wie ein Attest für den Sportunterricht, sodass manche Eltern bei schwächeren Formen lieber keine Sonderregelung haben wollen, damit ihr Kind später keine Nachteile bei der Lehrstellensuche hat.

Schließlich wäre ich selber sehr vorsichtig, da man ja nicht nur in Mathematik mit Zahlen umgeht, sondern auch in Physik, Chemie, oder später auch in Erdkunde, Wirtschaft, etc.

Je nach Ausprägung der Dyskalkulie und evtl. Therapiemöglichkeiten und Aussichten würde ich mir die Schulwahl sehr genau überlegen. Ich denke, dass da der behandelnde Facharzt ein kompetenter Ansprechpartner ist. Jemand der nicht nur Einzelfälle vage kennt, sondern einen Überblick über viele Kinder in der Situation hat, und somit vermutlich besser weiss, wieviel man von dem entsprechenden Kind erwarten kann.

LG azalee

 
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