Geschrieben von azalee am 02.02.2008, 17:10 Uhr |
schwierig ...
hallo,
ja, es gibt bestimmte Sonderregelungen bei diagnostizierten Schwächen, v.a. bei LRS, ABER nur eine gewisse Zeit, KEINESFALLS über die Sek 1 hinaus.
Außerdem wird eine Sonderregelung IMMER im Zeugnis genannt, ähnlich wie ein Attest für den Sportunterricht, sodass manche Eltern bei schwächeren Formen lieber keine Sonderregelung haben wollen, damit ihr Kind später keine Nachteile bei der Lehrstellensuche hat.
Schließlich wäre ich selber sehr vorsichtig, da man ja nicht nur in Mathematik mit Zahlen umgeht, sondern auch in Physik, Chemie, oder später auch in Erdkunde, Wirtschaft, etc.
Je nach Ausprägung der Dyskalkulie und evtl. Therapiemöglichkeiten und Aussichten würde ich mir die Schulwahl sehr genau überlegen. Ich denke, dass da der behandelnde Facharzt ein kompetenter Ansprechpartner ist. Jemand der nicht nur Einzelfälle vage kennt, sondern einen Überblick über viele Kinder in der Situation hat, und somit vermutlich besser weiss, wieviel man von dem entsprechenden Kind erwarten kann.
LG azalee
- Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule - MiniMama 02.02.08, 16:58
- schwierig ... - azalee 02.02.08, 17:10
- Re: schwierig ... - Henni 02.02.08, 18:45
- Re: Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule - +emfut+ 02.02.08, 19:20
- Re: Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule - glückskinder 02.02.08, 19:48
- Re: Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule - +emfut+ 02.02.08, 19:56
- Re: Frage zu Dyskalkulie und weiterführende Schule - MiniMama 03.02.08, 10:04
- schwierig ... - azalee 02.02.08, 17:10
Wie soll ich mich verhalten?
@ Birgit67
Kleine doofe Frage...
Genervt von unserem Schulsystem - Waldofschule ?
Fehlerfrei Abschreiben
" i- Kinder" bzw. "i Klassen"
N die Lehrer/innen betrifft krankes Kind
Gewich der Schulranzen..... 3, Klasse
Mitarbeit teilweise interessengebunden...?