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Geschrieben von RamonaD am 10.07.2008, 7:53 Uhr

Schulpflicht bei Läusealarm?

Also generell reicht eine Behandlung aus um die Kinder "erstmal" wieder zur Schule zu schicken. Nach der Behandlung sind alle Läuse tot und sollten ja nach der Behandlung mit einem Nissenkamm herausgekämmt werden.
Also kann das Kind theoretisch am kommenden Tag wieder zur Schule.
Nach der Behandlung sollte das Kind aber täglich mit dem Nissenkamm durchgekämmt werden(am besten nach vorherigem waschen der Haare mit Essigwasser, das löst die noch klebenden Nissen besser ab) und nach einer Woche sollte das Kind noch einmal behandelt werden.
In der Zwischenzeit sollte schnellstmöglich alle Kleidungstücke die gerade getragen wurden in blaue Säcke verstaut werden und nach und nach gewaschen werden, Betten abgezogen und abgesaugt werden, Füßböden gesaugt werden, Stofftiere in den Trockner, ins Gefrierfach oder für 3 Wochen in blauen Säcken in den Keller.
Wenn dann nach 1 Woche KEINE lebende Laus mehr gefunden wird, ist das Kind entgültig Läusefrei.

Also wie gesagt, theoretisch kann das Kind am nächsten Tag wieder zur Schule, aber es sollte dann nicht als "erledigt" angesehen werden.

Ich habe das jetzt schon so oft mit angesehen(unsere Nachbarn haben 6 Kinder und in den 6 Klassen kommt immer IRGENDJEMAND mit Läusen an und eines der Kinder bringt sie mit nach Hause).

Ich denke eine Chance dein Kind zu Haus behalten zu dürfen wirst du nicht haben es sei denn du schwindelst und schreibst ne Entschuldigung das es krank ist.
Liebe Grüße
Ramona

 
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