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Geschrieben von Schnecke71 am 09.07.2008, 22:42 Uhr

Schulpflicht bei Läusealarm?

In Ö wird die Schulpflicht durch Läuse nicht aufgehoben. Es sind nur Läuse!!! Und an den Schulen sind sie das ganze Jahr hindurch zu finden. Es wird nur nicht immer gemeldet.
Wenn es um ein Mittel zur Behandlung gegen Lausbefall geht, das das Kind auch verträgt, dann würd ich den Hautarzt befragen.
Wir hatten mal ein starkes Problem, weil die Tierchen nach dem Waschen mit Läusemittel noch krabbelten...nach 4 verschiedenen Mitteln hab ich dann eine halbe Flasche Babyöl über das Haar unserer Tochter gekippt und über Nacht oben gelassen- dadurch verkleben die Atmungsorgane und die Tierchen sterben. Danach hab ich eine Essigspülung gemacht um den Nissenkleber auf zu machen. War eine ziemliche Sauerei und Arbeit, weil wirklich ALLES rausfrisiert werden muss. Es hat aber geklappt - trotz sehr dichtem und langem Haar.

Es gibt wohl verschiedene Meinungen zum Schulbesuch mit/nach Lausbefall. Die Meinung, es müsse alles (jede Nisse, jede Laus) entfernt sein, bevor man wieder zur Schule darf _ das ist auch meine Meinung_ und die, es reicht 1x zu waschen und dann wieder zur Schule zu gehen. Denn dann sind die Tierchen erstmal tot und bei EInhaltungen der Waschvorschriften werden die Nachkommen immer erwischt.Ein Attest vom Arzt soll leicht zu bekommen sein....

 
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