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von dhana  am 24.11.2013, 13:59 Uhr

Schrieb ich sie könne 200m nicht laufen?

Hallo,

ich denke mal die genauen Regelungen sind wieder bundeslandabhängig - wie alles was mit der Schule zu tun hat.

Für Bayern gilt - der Kostenfreiheit des Schulweges gilt nur bis zur nächsten geeigneten Schule, wen diese mehr als 3 km entfernt ist. Sollte ein Kind eine andere Schule als diese besuchen gibt es nichts... nicht mal den Zuschuss, den es bis zur nächsten Schule gegeben hätte.. Da gab es letztes Jahr sogar eine Petition dazu, das wenigsten die Kosten übernommen werden, die bis zur nächsten Schule angefallen wären, aber auch dies wurde abgelehnt.
Das einzige das man Versuchen kann ist das geeignete gut zu überprüfen - von Fächerkombination, von Ganztagesbetreuung ect.. da kann schon mal die weiter entfernte Schule die geeignete sein. Das Landratsamt hat da durchaus einen Ermessensspielraum - wenn sie wollen.

Erkundige dich einfach am zuständigen Landratsamt, ob es die Möglichkeit für einen Zuschuss gibt. Wobei man dafür sicher gute Gründe braucht - nur die Befürchtung, das der Ruf einer Schule nicht gut ist, wird nicht reichen.

Gruß Dhana

 
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