Geschrieben von Schreckschraube am 27.02.2012, 14:20 Uhr |
@Schreckschraube
Rein rechtlich gibt es da natürlich Vorgaben. Wenn ein Lehrer für längere Zeit absehbar ausfällt (ab 6 Wochen) kann man eine Ersatzlehrkraft beantragen, bis dahin muss die Schule das aus eigenen Mitteln abdecken.
Aber: Das Recht auf eine Ersatzlehrkraft zu haben, heißt auch nicht immer, eine zu bekommen. Manchmal gibt es niemanden, der mit der entsprechenden Fächerkombi zur Verfügung steht.
Letzten Endes heißt das dann für die Schule, dass man das Beste draus machen muss. Also: Unterricht abhängen, wo es nicht so dramatisch ist, dafür aber die Hauptversorgung sicherstellen.
- Unterrichtsausfall 4. Klasse - Dreikindmama 26.02.12, 14:42
- Re: Unterrichtsausfall 4. Klasse - hgmeier 26.02.12, 15:58
- Re: Unterrichtsausfall 4. Klasse - Schreckschraube 26.02.12, 17:33
- @Schreckschraube - Dreikindmama 27.02.12, 9:20
- Re: @Schreckschraube - Schreckschraube 27.02.12, 14:20
- @Schreckschraube - Dreikindmama 27.02.12, 9:20
- Re: Unterrichtsausfall 4. Klasse - Schreckschraube 26.02.12, 17:33
- Re: Unterrichtsausfall 4. Klasse - glückskinder 26.02.12, 20:14
- Re: Unterrichtsausfall 4. Klasse - Birgit67 27.02.12, 9:37
- @Birgit67 - Dreikindmama 27.02.12, 9:48
- Re: Unterrichtsausfall 4. Klasse - hgmeier 26.02.12, 15:58
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