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Geschrieben von Schreckschraube am 27.02.2012, 14:20 Uhr

@Schreckschraube

Rein rechtlich gibt es da natürlich Vorgaben. Wenn ein Lehrer für längere Zeit absehbar ausfällt (ab 6 Wochen) kann man eine Ersatzlehrkraft beantragen, bis dahin muss die Schule das aus eigenen Mitteln abdecken.
Aber: Das Recht auf eine Ersatzlehrkraft zu haben, heißt auch nicht immer, eine zu bekommen. Manchmal gibt es niemanden, der mit der entsprechenden Fächerkombi zur Verfügung steht.
Letzten Endes heißt das dann für die Schule, dass man das Beste draus machen muss. Also: Unterricht abhängen, wo es nicht so dramatisch ist, dafür aber die Hauptversorgung sicherstellen.

 
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