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Geschrieben von sunna am 22.01.2008, 14:49 Uhr

Pro forma umziehen wg. Gastschule.

Kennt ihr jemanden, der für die richtige Schule pro forma umgezogen ist? Nach einem frustrierenden Gespräch mit der Direktorin der für uns aus sozialen, pädagogischen und alttagsorganisatorischen Gründen einzig möglichen Schule, müssen wir also tricksen *würg*.

Würde gern mit jemandem sprechen, der das mal gemacht hat, was da dranhängt an Fristen und steuerlichen Folgen und so.

LG, Sunna

 
6 Antworten:

Re: Pro forma umziehen wg. Gastschule.

Antwort von Pauline04 am 22.01.2008, 16:13 Uhr

Hallo,
ich hab das (noch) nicht gemacht, wäre aber bei uns auch eine Option um unsere Chance zu verbessern.
(Nachbarort, aber anderer Kreis, Kinder aus dem Kreis werden vorgezogen aber uach bei nicht-gleicher Qualifikation).

Für uns kommt die "zuständige" Schule auch nicht in Frage. Ein zweiter Wohnsitz und/oder eine Bestätigung wegen Betreuung ist meine Lösung. (Zumal das auch stimmt mit der Betreuung).
Das mit dem zweiten Wohnsitz soll auch reichen, wurde mir auch von jemandem geraten der auf so einem Amt sitzt. Aber so recht "trauen" tu ich mich da auch nicht.

Wobei das rechtlich beim zweiten Wohnsitz wohl gar keine Auswirkungen hat.
Müllgebühren vielleicht höher weil ja mehr Personen pro Wohnsitz... sowas halt.

Mal gespannt was du für Antworten bekommst. Wenn DU ein bissel suchst siehste mein Posting/Antworten.

Titel war glaub ich: "würdet ihr das machen"?

Pauline

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Re: Pro forma umziehen wg. Gastschule.

Antwort von Franziska1958 am 22.01.2008, 19:21 Uhr

Wir hatten das Glück, daß die Großmutter in dem Einzugsgebiet lag und nur unsere Tochter dort angemeldet.
Vielleicht funktioniert es nur das Kind umzumelden.
Meine Kollegin hat ihre Tochter an einer anderen Schule anmelden können, weil die Tagesmutter dort gemeldet ist.

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@Franziska1958

Antwort von Pauline04 am 22.01.2008, 20:20 Uhr

So würde das bei uns aussehen.Darf ich fragen wie ihr das gemacht habt?
KOMPLETT umgemeldet oder quasi als "Zweitwohnsitz"?

Pauline

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Re: @Pauline

Antwort von Franziska1958 am 22.01.2008, 21:30 Uhr

Wir haben nur die Tochter umgemeldet. Ist aber auch schon 5 Jahre her und nach 8 Monaten wieder zurückgemeldet.

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Re: @Pauline

Antwort von Pauline04 am 22.01.2008, 21:38 Uhr

Fragen die da nach, beim Amt? Ich hab online den Ummeldebogen/Zweitwohnsitz-Anmeldeformular gefunden, aber das ist natürlich auf Erwachsene ausgerichtet.

Ich hab gedacht ich fahre mit meiner Mutter hin (Wohungsbesitzerin) und nehm die Anmeldung vor. Verbieten kann man das ja nicht, oder.

Ob es uns für die Schule was nützt (3 Wochen vor der Anmeldung in der Schule) weiß ich nicht. Ich möchte das auch nur nutzen, wenn es nicht anders geht. Ich möchte nicht, das er eine neue Adresse bekommt. Fällt ja auch auf, plötzlich Stadt xy aber Zeugnis aus Dorf xyz?

Ich hätte das nur bei der Anmeldung gesagt und wenn die in der Schule mir raten, die Stadt-Adreses zu anzugeben, dann könnt ich das machen.

Baaaaaaaaaaah bin ich froh wenn das alles vorbei ist und wir hoffentlich die Zusage haben.

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Re: @Pauline

Antwort von Franziska1958 am 23.01.2008, 9:31 Uhr

Wir sind auch mit der Oma zum Einwohnermeldeamt. War aber nicht nötig, die haben dort überhaupt nichts gefragt. Kind umgemeldet und gut wars.
Genauso als wir sie wieder "zurückgemeldet" haben.

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