Geschrieben von Julie am 25.02.2012, 17:52 Uhr |
nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen.....
Hier der Wortlaut der Vorschrift (Schulgesetz NRW)
§ 35Beginn der Schulpflicht
(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
(2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
(3) Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.
Das ist eindeutig und nicht "problemlos möglich" - dafür gibt es ja die bis zu dreijährige Schuleingangsphase.
- Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW - Ronja3 25.02.12, 15:39
- Re: @Ronja3 - montpelle 25.02.12, 15:50
- Re: @Ronja3 - ZLB 25.02.12, 16:38
- Bla bla bla MOntpelle - susip1 25.02.12, 20:36
- Re: Bla bla bla MOntpelle - Fredda 25.02.12, 20:40
- Re: Bla bla bla MOntpelle - susip1 25.02.12, 20:45
- Re: Bla bla bla MOntpelle - Fredda 25.02.12, 20:56
- Re: Bla bla bla MOntpelle - susip1 25.02.12, 21:01
- Re: Bla bla bla MOntpelle - Fredda 25.02.12, 21:20
- Re: Bla bla bla MOntpelle - susip1 25.02.12, 21:27
- Re: Bla bla bla MOntpelle - Fredda 25.02.12, 21:20
- Re: Bla bla bla MOntpelle - susip1 25.02.12, 21:01
- Re: Bla bla bla MOntpelle - Fredda 25.02.12, 20:56
- Re: Bla bla bla MOntpelle - susip1 25.02.12, 20:45
- Re: Bla bla bla MOntpelle - Fredda 25.02.12, 20:40
- Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW - dhana 25.02.12, 17:03
- Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW - mama von Joshua 25.02.12, 17:26
- Re: nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen..... - Julie 25.02.12, 17:52
- Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW - krummenau 25.02.12, 17:53
- Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW - Carmar 25.02.12, 21:18
- Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW - pussydeluxe2003 26.02.12, 21:32
- Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW - Holzkohle 26.02.12, 21:51
- Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW - pussydeluxe2003 26.02.12, 21:32
- Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW - bummi-mama 27.02.12, 13:32
- Re: @Ronja3 - montpelle 25.02.12, 15:50
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