Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Beauschi am 29.01.2009, 17:02 Uhr

Notendurchschnitt bei Klassenarbeiten?

Darf / Soll / Muß / Kann ein Lehrer den Notendurchschnitt bei Klassenarbeiten herausgeben?
Oder darf /Soll/muß/kann er das nicht?

Würde mich mal interessieren!

Wir sind in Ba-Wü. 4. Klasse.

Danke
Beauschi

 
8 Antworten:

Re: Notendurchschnitt bei Klassenarbeiten?

Antwort von dhana am 29.01.2009, 17:08 Uhr

Hallo,

in Bayern erfahren wir keinen Notenspiegel, keinen Notendurchschnitt - nur die Note und Punktzahl vom eigenen Kind.

Soweit ich weiß ist es auch nicht erlaubt das rauszugeben.

Grüße Dhana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Notendurchschnitt bei Klassenarbeiten?

Antwort von Reni+Lena am 29.01.2009, 17:44 Uhr

Naja...hier auch Bayern...
bei meiner Tochter stehts immer drunter...
Erfreulich für uns..weil sie immer drüber liegt..

Ärgerlich und demotivierend für Kinder die eben nicht so gut sind....

Wegen mir könnten sie das auch weglassen...
Mir ist mein Kind wichtig..vergleiche sind nie gut..auch wenn man manchmal schrecklich neugierig ist *g*

Lg reni

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Dürfen Leistungsbewertungen bekannt gegeben werden? - Datenschutz in der Schule

Antwort von Ebba am 29.01.2009, 18:05 Uhr

Guckst Du zB zum Datenschutz in der Schule hier:
http://www.lfd.m-v.de/dschutz/informat/infoblae/leistung.html
/cit/
Dem berechtigten Informationsinteresse der Eltern, wie sich die Leistung ihres Kindes zu den Leistungen der anderen Schüler verhält, kann entsprochen werden. Allerdings müssen dazu keine personenbezogenen Daten bekannt gegeben werden. Die Eltern können beispielsweise anhand eines Notenspiegels darüber informiert werden, wie die Bewertung der schriftlichen Arbeit in der Klasse ausgefallen ist. Durch die Bekanntgabe, wie viele Einsen, Zweien, Dreien usw. oder auch Punkte bei der Arbeit erzielt worden sind, werden keine personenbezogenen Daten übermittelt (siehe § 3 Abs. 1 DSG M-V). Durch eine solche Angabe wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen Schülers oder seiner Erziehungsberechtigten nicht berührt und somit gelten dafür keine datenschutzrechtlichen Einschränkungen. Ein Notenspiegel sollte allerdings nur genutzt werden, wenn mehr als fünf Schüler eine Klasse bilden. Bei einer geringeren Schülerzahl steigt das Risiko der Bestimmbarkeit eines Schülers. Bei sehr kleinen Klassen oder wenn sich einzelne Eltern und Schüler gegen die Angabe eines Notenspiegels aussprechen, weil unter den konkreten Bedingungen der Klasse eine Personenbeziehbarkeit nicht auszuschließen ist, kann das Informationsinteresse der Eltern dadurch erfüllt werden, dass der Notendurchschnitt für eine Arbeit angegeben wird. Aus dieser Angabe könnte nur dann eine Person bestimmt werden, wenn nur zwei Schüler eine Klasse bilden.
/cit/

Liebe Grueße
Ebba

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Notendurchschnitt bei Klassenarbeiten?

Antwort von paul+rike am 29.01.2009, 20:10 Uhr

ich habe es immer gemacht, genau so wie der Anzahl der Noten, ABER OHNE NAMEN eingegeben, damit dei Kinder wissen, wo sie in der Klasse stehen

also
so viele 1.......6. Klassendurchnit...

ich habe nie damit ein Problem gehabt, in Gegenteil. ich kenne viele Schule, wo es auch so ist. nun ob es ein Muss oder Soll ist, weiss ich nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Notendurchschnitt bei Klassenarbeiten?

Antwort von Carmar am 29.01.2009, 21:35 Uhr

Info aus der Schule meiner Nichte (NRW):

Die Herausgabe des Notenspiegels liegt im Ermessen der Schule. An dieser Schule wird er auch auf Nachfrage der Eltern nicht herausgegeben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Notendurchschnitt bei Klassenarbeiten?

Antwort von Birgit67 am 30.01.2009, 8:06 Uhr

bei uns gibt es das nicht, es werden sogar erst ab der 3. Klasse Noten unter die Arbeiten geschrieben, da es wie bereits schon voher vermerkt für manche Kinder sehr Demotivierend sein kann.

Kinder lernen besser und gerner ohne den Leistungsdruck, der kommt früh genug in der 5. da wird dann nämlich der Durchschnitt draufgeschrieben und ich habe schon bemerkt, dass das eine oder andere Kind dadurch absolut keine Lust mehr hat zu lernen und das braucht man in der GS eigentlich nicht.

Gruß Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bei uns entscheidet das die Schulkonferenz

Antwort von Trini am 30.01.2009, 9:40 Uhr

An der GS wird nur die Durchschittsnote oder Durchschnittspunktzahl angegeben (aber auch nicht von allen Lehrern).

Am Gymnasium gibt es einen Notenspiegel, aber auch nicht in allen Fächern.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Notendurchschnitt bei Klassenarbeiten?

Antwort von sonnenschein 110 am 30.01.2009, 9:56 Uhr

Keine Ahnung bei uns ist unter jeder Arbeit ein Stempel wo eingetragen wird wieviele Kinder welche Note erhalten haben.
Find das auch nicht schlimm.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen im Forum Grundschule:

Notendurchschnitt errechnen?

Hallo :o) Wie berechne ich eigentlich genau den Notendurchschnitt vom Zeugniss? Unsere Tochter (3. Schj.) hat folgende Noten: Religion 1 Deutsch 2 a. mündliche Sprachgestaltung 2 b. schriftliche Sprachgestaltung 3 c. ...

von bigwusch 09.07.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Notendurchschnitt

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.