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Geschrieben von azalee am 04.10.2008, 10:28 Uhr

Note

Hallo,

in Bayern oder BaWü wäre so eine Vorgehensweise absolut regelwidrig. NAch einer Krankheit von mehreren Tagen MUSS man ausreichend (mehrere Tage) Gelegenheit haben, den Stoff nachzulernen.

Das kann doch bei Euch nicht so anders sein.

Die anderen Eltern wären mir in dem Fall egal, da gibt es doch keinen Zusammenhang zwischen deren Problemen und Euren!

Da hilft wirklich nur, mit der Lehrerin schnellstmöglich zu reden. Und dann die Hierarchie hochzuklettern, also der Klassenlehrerin, dem Rektor oder dem Schulamt.

Alles Gute

azalee

 
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