Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von sumse am 06.11.2007, 17:59 Uhr

Nein, so nicht richtig! Heidirahm

Grundschulordnung RLP §36 (3):

Klssenarbeiten und schriftliche Überprüfungen werden nach Besprechung den Schülern ausgehändigt; sie werden nicht mit der Notenverteilung (Notenspiegel) versehen. Die Eltern sollen Kenntnis nehmen.


Kommentar: Dem Recht der Eltern auf Information über den Leistungsstand ihres Kindes entspricht der Notenspiegel nicht. Dafür gibt es vielfältige andere Möglichkeiten.

LG sumse

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.