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Geschrieben von like am 17.01.2012, 10:24 Uhr

Natürlich hat man das Recht

deshalb hat es der Staat ja in den HartzIV-Regelungen so eingeräumt - die ersten drei Jahre.
Ob man "moralisch" das "Recht" hat, ist eine andere Frage.
Da muss man wohl auch gegenrechnen - Recht des Kindes gegen Recht der Steuerzahler.
Fremdbetreuung unter 3-Jähriger ist in vielen Gegenden Deutschlands ohnehin noch immer nicht ausreichend ausgebaut, qualitativ auch oft fragwürdig - oder eben finanziell so teuer, dass der Verdienst der Mutter fast wieder drauf geht. Und ob es dem Steuerzahler langfristig finanziell was bringt, wenn das Kind ab Geburt auf Biegen und Brechen billig untergebracht werden musste mit entsprechenden "Folgeschäden"?

 
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