Geschrieben von sunnymausi am 04.06.2008, 7:50 Uhr |
Nachteilsausgleich, mal ne Frage..
Vielleicht weiß es ja jemand.
Ich weiß seit dem letzten Jahr, damit meine Tochter (jetzt 3.Klasse) an LRS/Rechenschwäche leidet und man sagte zu mir, dass man da normalerweise einen Nachteilsausgleich bekommt.
Unsere Lehrerin meinte aber, dass meine Tochter keinen Anspruch darauf hätte.
Unsere Logopädin meinte aber zu mir, dass sobald es feststeht, ein Kind auch den Anspruch hat..da gebe es ein Gesetz(?). Stimmt das?
Ich hatte die Lehrerin schon mal darauf angesprochen, nur leider würde das Gesetz nicht auf meine Tochter zutreffen.
Obwohl ich es auch schon bei dem zweiten Test (beim Gesundheitsamt) gesagt bekommen habe, damit ich einen Antrag stellen soll.
Hatte ich ja auch, aber wurde abgelehnt.
Meine Tochter leidet sehr unter die "ständigen" 6 in den Diktaten, aber was soll ich machen.(?)
Ich hab schon versucht auch über die Direktorin zu gehen, aber ich werde immer wieder an die Lehrerin verwiesen.
- Nachteilsausgleich, mal ne Frage.. - sunnymausi 04.06.08, 7:50
- Welches Bundesland? Die Regelungen sind in den einzelnen - KH 04.06.08, 8:21
- Bundesland...! - sunnymausi 04.06.08, 8:38
- Re: Nachteilsausgleich, mal ne Frage.. - HeidiRahm 04.06.08, 8:41
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