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Geschrieben von cube am 13.06.2022, 11:57 Uhr

Mit welcher anderen Empfehlung wurde eigentlich abgelehnt?

So, wie ich das Schulrecht Hessens jetzt verstanden habe, würde euer Sohn jetzt eine Vorklasse besuchen sollen, um dort an die Schule herangeführt zu werden und evt. Entwicklungsrückstände oä aufzuholen.
Du schreibst aber, er wäre bereits in einer Vorklasse.
ImRahmen des KiGa´s oder eine echte Vorschule ohne, dass er noch den KiGa besucht?

So, wie ich das verstanden habe, kann diese Vorklasse bis zu 2 Jahre lang besucht werden. Dann wäre meine Frage nämlich, was die Schule empfohlen hat - ein weiteres Jahr Vorklasse oder eine Beschulung auf einer Förderschule?

Einfach nur ablehnen kann die Schule ein Muss-Kind (was er ja in diesem Jahr ist) nämlich nicht. Es muss schon eine Begründung und darauf basierender Empfehlung für das weitere Vorgehen geben.

Was wurde also empfohlen?

 
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