Geschrieben von HEnni am 13.05.2007, 8:56 Uhr |
mit einem bein im knast!?!??!
Also vorweg: JA, die Wunde hätterr versorgt werdn müssen, die Schule istd afür zuständig ausgebildetes personal zu haben und die Schule hat die Aufwicht über das Kind. Wenn Eltern nciht erreichbar sind (und das müssen sie während der Schulzeit NICHT sein !!!)
Dann darf allerdings der Lehrer durchaus auch nem Arzt die Aufsicht übergeben...wie soll man sonst den Rest der Klasse baufsichtigen??
Also hier noch mal ein link: http://www.jrk-nordrhein.de/downloads/pdf/schule_ssd_lehrerinfo.pdf
ABER: du glaubst ja kaum was für ein tamtam einig Eltern NACh der erstversorgung machen, selbstw enn diese nach bestem Wissen und gewissen geschah...da lassen viele mittlerweile einfach defintiv lieber die Finger davon und riskieren dafür Ärger...
LG HEnni
- Ertsversorgung in der Grundschule - maleja 10.05.07, 14:43
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - LoveMum 10.05.07, 14:52
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - dhana 10.05.07, 15:38
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - sumse 10.05.07, 15:48
- Re: Erstversorgung in der Grundschule - Namens-Fee 10.05.07, 17:29
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - sumse 10.05.07, 15:48
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - dhana 10.05.07, 15:38
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - MAriakat 10.05.07, 19:18
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - schnecke71 10.05.07, 19:22
- die platzwunde war NICHT versorgt - maleja 10.05.07, 22:09
- Re: die platzwunde war NICHT versorgt - dhana 10.05.07, 22:35
- mit einem bein im knast!?!??! - HEnni 13.05.07, 8:56
- Re: die platzwunde war NICHT versorgt - dhana 10.05.07, 22:35
- die platzwunde war NICHT versorgt - maleja 10.05.07, 22:09
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - LoveMum 10.05.07, 14:52