Geschrieben von schnecke71 am 10.05.2007, 19:22 Uhr |
Ertsversorgung in der Grundschule
Erstmal ist es so, dass IMMER ein Elternteil erreichbar sein muss. Das ist sozusagen Pflicht der Eltern.
Es werden bei Platzwunden erstmal die Eltern angerufen - nicht jeder möchte sein Kind im KH versorgt wissen!!! - und diese entscheiden, was weiter geschehen soll.
Eigentlich darf der Lehrer die Schüler ja nicht verlassen und müsste das Kind mit dem Rettungswagen ins KH schicken. Allein.
Da ist die Überlegung, es versorgt in der Direktion sitzen zu lassen anstatt allein ins Kh, doch nicht so schlecht.
Wenn es eine wirklich schwere Verletzung ist, wird natürlich sofort der Rettungswagen gerufen. Platzwunden sind aber in der Regel nicht in dieser Kategorie.
- Ertsversorgung in der Grundschule - maleja 10.05.07, 14:43
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - LoveMum 10.05.07, 14:52
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - dhana 10.05.07, 15:38
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - sumse 10.05.07, 15:48
- Re: Erstversorgung in der Grundschule - Namens-Fee 10.05.07, 17:29
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - sumse 10.05.07, 15:48
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - dhana 10.05.07, 15:38
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - MAriakat 10.05.07, 19:18
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - schnecke71 10.05.07, 19:22
- die platzwunde war NICHT versorgt - maleja 10.05.07, 22:09
- Re: die platzwunde war NICHT versorgt - dhana 10.05.07, 22:35
- mit einem bein im knast!?!??! - HEnni 13.05.07, 8:56
- Re: die platzwunde war NICHT versorgt - dhana 10.05.07, 22:35
- die platzwunde war NICHT versorgt - maleja 10.05.07, 22:09
- Re: Ertsversorgung in der Grundschule - LoveMum 10.05.07, 14:52