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Geschrieben von schnecke71 am 10.05.2007, 19:22 Uhr

Ertsversorgung in der Grundschule

Erstmal ist es so, dass IMMER ein Elternteil erreichbar sein muss. Das ist sozusagen Pflicht der Eltern.
Es werden bei Platzwunden erstmal die Eltern angerufen - nicht jeder möchte sein Kind im KH versorgt wissen!!! - und diese entscheiden, was weiter geschehen soll.
Eigentlich darf der Lehrer die Schüler ja nicht verlassen und müsste das Kind mit dem Rettungswagen ins KH schicken. Allein.
Da ist die Überlegung, es versorgt in der Direktion sitzen zu lassen anstatt allein ins Kh, doch nicht so schlecht.
Wenn es eine wirklich schwere Verletzung ist, wird natürlich sofort der Rettungswagen gerufen. Platzwunden sind aber in der Regel nicht in dieser Kategorie.

 
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