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Geschrieben von Reinhardus am 02.03.2010, 18:09 Uhr

Mal in Note einbezogen, mal nicht erlaubt

Wie man unter
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C43171164_L20.pdf
nachlesen kann, ist in Niedersachsen ein Notenbezug nicht erlaubt. Das Ergebnis der Erhebung ist ergänzendes Kriterium.
In NRW ist das anders durch das Schulgesetz geregelt, da die Ergebnisse der Lernstandserhebungen angemessen bei der Notenfindung zu berücksichtigen sind.
Aber(!) da bei den Lernstandserhebungen jahrgans-übergreifende Kompetenzen überprüft werden ist das nicht unproblematisch.
Mit dem Klassenlehrer reden.
Gruß
Reinhardus

 
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