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Geschrieben von marie74 am 20.12.2010, 23:11 Uhr

Kennt sich jemand im Schulgesetz aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"?

Hallo,

ich habe folgende Fragen (NRW):
Sind die Ergebnisse und Beschlüsse einer Schulkonferenz "geheim", insofern sie NICHT einzelne Personen betreffen (wie z.B. Ausschluss eines Schülers vom Unterricht o.ä.) SONDERN die gesamte Schule/allgemeine "Schulangelegenheiten"?

Haben Schulpflegschaftsvorsitzende, die nicht Mitglieder der Schulkonferenz sind, ein Recht darauf, die Protokolle der Schulkonferenz zu lesen?

Haben Eltern ein Recht darauf, Beschlüsse der Schulkonferenz, die die gesamte Schule betreffen, zu erfahren?

Würde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen kann.
LG
Marie

 
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