Geschrieben von marie74 am 20.12.2010, 23:11 Uhr |
Kennt sich jemand im Schulgesetz aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"?
Hallo,
ich habe folgende Fragen (NRW):
Sind die Ergebnisse und Beschlüsse einer Schulkonferenz "geheim", insofern sie NICHT einzelne Personen betreffen (wie z.B. Ausschluss eines Schülers vom Unterricht o.ä.) SONDERN die gesamte Schule/allgemeine "Schulangelegenheiten"?
Haben Schulpflegschaftsvorsitzende, die nicht Mitglieder der Schulkonferenz sind, ein Recht darauf, die Protokolle der Schulkonferenz zu lesen?
Haben Eltern ein Recht darauf, Beschlüsse der Schulkonferenz, die die gesamte Schule betreffen, zu erfahren?
Würde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen kann.
LG
Marie
Re: Kennt sich jemand im Schulgesetz aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"?
Antwort von Schreckschraube am 20.12.2010, 23:16 Uhr
Allgemein ist es schon so, dass Verschwiegenheit gewahrt werden muss über Dinge, die in der Konferenz besprochen werden. Allerdings kann man ja gefasste Beschlüsse nicht geheim halten, wie soll das gehen?
An der Schule meiner Tochter wird das ziemlich vorbildlich gehandhabt, wie ich finde. Im Elternbrief steht, worüber in der Schulkonferenz entschieden werden wird, die Ergebnisse werden dann im nächsten Elternbrief bekannt gegeben.
Bei uns ist das ganz anders. Da wissen die Eltern glaube ich gar nicht, was wirklich so passiert...
Re: Kennt sich jemand im Schulgesetz aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"?
Antwort von MamaMalZwei am 21.12.2010, 10:03 Uhr
Hallo, das ist etwas, was mich in der Grundschule auch immer gestört hat. Man musste schon zum Zirkel der Eingeweihten gehören um zu wissen, was gerade in den Konferenzen besprochen wurde. Beim Wechsel zur weiterführenden Schule hörte dann die Geheimniskrämerei auf und man bekam es via Elternbrief zu wissen bzw. mittlerweile stellt die Schule ihre Beschlüsse allgemein gefasst auf der Homepage ein.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Geheimniskrämerei durch das Schulrecht gedeckt ist. Zumindest dann nicht, wenn die Beschlüsse Auswirkungen auf alle Schüler haben. Stell Deine Frage, wenn der Rektor sich unkooperativ zeigt, doch einfach mal beim Schulamt. LG
SH: Schulkonferenz ist öffentlich
Antwort von maximiliana am 21.12.2010, 10:42 Uhr
Es scheint deutliche unterschiede in den Länder zu geben.
In Schleswig Holstein sind die Sitzungen öffentlich.(bis auf Personaldinge)
Schau mal auf:
http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/abschnitt.jsp?teil=7&abschnitt=1
Bei Euch ist es wohl anders, evtl. zu Beginn einen Antrag stellen, das die Sitzung öffentlich ist.
Gruss
Maximiliana