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Geschrieben von hgmeier am 10.01.2011, 20:21 Uhr

Ja, ja

>hauptsache du hast das letzte Wort:

Zickig weil du offenkundig nicht weiß was das Wort "soll" in juristische Texten bedeutet?

>Hausaufgabe sollte eine Unterrichtsnachbereitung vom gleichen tag
>sein und kein Aufholen des Stoffes den eine Lehrerin nicht geschafft hat.

1. Aufgrund der Datenlage zu unterstellen, daß es sich dabei um das Aufholen von Stoff geht ist unvorsichtig. Kann sich auch um eine Widerholung und Festigung handeln.

2. Darüber hinaus, zu unterstellen, daß die Lehrkraft einen eventuellen Stoffrückstand zu verantworten hat ist noch spekulativer.

3.Und selbst wenn das von dir spekulierte zutreffen sollte, wird mach nicht umhin kommen einen eventuellen Rückstand irgendwie zeitnah zu kompensieren. Ansonsten heulen nämlich wieder eine Reihe von Eltern. Wie man's macht ist wie üblich falsch.

 
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