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Geschrieben von Henni am 19.02.2011, 10:11 Uhr

Ja! Aber keine Löschung...

Hallo

also den SAtz finde cih auch völlig daneben, wobei cih NICHT glauben kann, dass sich das nur auf die von dir genannten Situation bezieht. Da muss ja schon mehr vorfallen damit man sich da IM ZEUGNIS so auslässt....aber: das mit dem häuslichen Einfluss (egal ob wahr oder unwahr) gehört da nciht rein, denn nciht IHR bekommt ein Zeugnis sondern eurer Sohn...der kann ncihts für seine Eltern. Die Lehrerin soll ja da keine Psychoanalyse betreiben sondern einen bericht. Der hat sachlich zu sein. Sie darf also durchausschreiben: "Sein Sozialverhalten entwickelt sich leider negativ", oder so..aber NICHT "durch häusliche Einwirkung".

Aber: wenn du auf eine Änderung bestehst wird es sicher NICHT gelöscht, denn sie MUSS sich ja zum Sozialverhalten äußern. Ob euch dann der neue Satz besser gefällt weiß man nicht....

Nebenbei habe cih aber auch den Eindruck, dass ihr das verhalten eures Sohnes eh nciht sachlich beurteilt, sie hat da sicher einen wunden Punkt getroffen...da würde cih schon KONSTRUKTIV ein Gespräch suchen...Euer soziales Engagement mit "Brot für die Welt" oder Kuchenspenden rechtfertigen zu wollen oder müssen ist ja lächerlich...und es GEHT ja auch nciht um Euch im Zeugnis...schon merkwürdig...

Viel Erfolg dennoch!

 
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