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Geschrieben von celmin am 05.04.2013, 12:44 Uhr

immer noch freiwilliges Wiederholen - es beschäftigt mich....

Mich beschäftigt das freiwillig Wiederholen der 4. Klasse immer noch. Ich denke, dass es generell nicht ausgeschlossen ist, aber trotzdem nicht so einfach geht.
Wie blöd wäre das auch, sein Kind nur dem Übertritt wegen das Jahr wiederholen zu lassen? Dann kennt es den Stoff und verbessert sich und dann? Es kann ja nicht bis zum Abi jede Klasse wiederholen..

Im Netz habe ich dann auch noch das gefunden:
5 Freiwillige Wiederholung einer Klasse

Die freiwillige Wiederholung einer Klasse ist in der Grundschule wie in der Hauptschule nur einmal möglich. Zum Grund dieser Regelung vgl. Erl. zu § 6 Hauptschulversetzungsordnung Kennzahl 51.15.

Die Frage einer freiwilligen Wiederholung ist ausschließlich in die Entscheidung der Erziehungsberechtigten gestellt. Auf ihren Antrag hin "wird sie gestattet", d. h. muss sie gestattet werden.

Vor der Freigabe des Elternwillens im Übergangsverfahren (vgl. Kennzahl 13.05, 50.10) setzte in Klasse 4 die freiwillige Wiederholung neben dem Antrag der Erziehungsberechtigten aber eine Ermessensentscheidung der Klassenkonferenz voraus. Damit sollte verhindert werden, dass ein Schüler ausschließlich deswegen wiederholt, weil die Eltern die Grundschulempfehlung nicht akzeptieren. In der Regel macht es nämlich pädagogisch keinen Sinn, dass ein Schüler einen Bildungsgang, dessen Ziel er bereits erreicht hat, wiederholt, nur um die Noten zu verbessern. Die freiwillige Wiederholung ist in erster Linie als eine Möglichkeit gedacht, frühzeitig die Konsequenzen zu ziehen, wenn der Schüler in seiner Klasse überfordert ist.

Diese Einschränkung der elterlichen Möglichkeiten ist nach der genannten Änderung des Aufnahmeverfahrens nicht mehr notwendig.

Mich selbst interessiert an dieser Sache weniger die Tatsache, ob und wer da jetzt Recht hat, sondern eher, ob es wirklich Eltern gibt, die ihr Kind nur der Noten wegen wiederholen lassen. Gibt es die wirklich?

 
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