Geschrieben von 58er am 19.05.2006, 8:33 Uhr |
hilfe - dringende frage zu eltern-e.V.
danke steffi! am besten gefällt mir natürlich "§ 43 [Rechtsfähigkeitsentzug]
(1) Dem Vereine kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er durch einen gesetzwidrigen Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch gesetzwidriges Verhalten des Vorstandes das Gemeinwohl gefährdet." yepp
wenn sonst noch jemand von euch ebenfalls ratschläge parat hat oder/und erfahrungen mit e.V.´s in ähnlicher hinsicht wie ich gemacht hat, nicht hinterm berg halten hier.
danke und viele grüße von old mama
- hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - 58er 18.05.06, 22:25
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - Dhana 18.05.06, 22:59
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - 58er 19.05.06, 8:33
- Auf alle Fälle findest du auch Anhaltspunkte in der Satzung - KH 20.05.06, 9:29
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - 58er 19.05.06, 8:33
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - Dhana 18.05.06, 22:59