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Geschrieben von KH am 20.05.2006, 9:29 Uhr

Auf alle Fälle findest du auch Anhaltspunkte in der Satzung

Aber ein von der Mitgliederversammlung gewählter Vorstand kann nur von der Mitgliederversammlung abgewählt werden.. Die kann zur Not auch außerordentlich einberufen werden. Wie gesagt, lies in der Satzung nach!

 
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