Geschrieben von KH am 20.05.2006, 9:29 Uhr |
Auf alle Fälle findest du auch Anhaltspunkte in der Satzung
Aber ein von der Mitgliederversammlung gewählter Vorstand kann nur von der Mitgliederversammlung abgewählt werden.. Die kann zur Not auch außerordentlich einberufen werden. Wie gesagt, lies in der Satzung nach!
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - 58er 18.05.06, 22:25
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - Dhana 18.05.06, 22:59
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - 58er 19.05.06, 8:33
- Auf alle Fälle findest du auch Anhaltspunkte in der Satzung - KH 20.05.06, 9:29
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - 58er 19.05.06, 8:33
- Re: hilfe - dringende frage zu eltern-e.V. - Dhana 18.05.06, 22:59
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule