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Geschrieben von glückskugel am 29.03.2008, 19:00 Uhr

Häää?

Also strafmündig ist man erst mtit 14 (auch wenn man über diese Grenze möglicherweise diskutieren kann).

Und das mit den Eltern ist totaler Käse. Niemand kann stellvertretend für den Blödsinn eines anderen strafrechtlich belangt werden. Es sei denn, die Eltern hätten gesagt: "Du musst dem XY mal ordenlich eine auf die F... hauen!". Aber das wird es ja wohl nicht sein, oder?

Wenn es familiäre Probleme gibt, wäre wohl eher das Jugendamt die richtige Adresse.

LG,
Stefanie

 
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