Geschrieben von glückskugel am 29.03.2008, 19:00 Uhr |
Häää?
Also strafmündig ist man erst mtit 14 (auch wenn man über diese Grenze möglicherweise diskutieren kann).
Und das mit den Eltern ist totaler Käse. Niemand kann stellvertretend für den Blödsinn eines anderen strafrechtlich belangt werden. Es sei denn, die Eltern hätten gesagt: "Du musst dem XY mal ordenlich eine auf die F... hauen!". Aber das wird es ja wohl nicht sein, oder?
Wenn es familiäre Probleme gibt, wäre wohl eher das Jugendamt die richtige Adresse.
LG,
Stefanie
- Lehrerin nervlich am Ende - guddi74 28.03.08, 11:07
- Re: euje - mini99 28.03.08, 11:41
- Re: Lehrerin nervlich am Ende - Birgit67 28.03.08, 15:39
- Re: Lehrerin nervlich am Ende - oeli_bene 28.03.08, 15:55
- Re: Lehrerin nervlich am Ende - Birgit67 29.03.08, 16:00
- Häää? - glückskugel 29.03.08, 19:00
- das mit den Möbeln war bestimmt ein Witz ... o.T. - azalee 31.03.08, 10:56
- Re: das mit den Möbeln war bestimmt ein Witz ... o.T. - guddi74 31.03.08, 17:09
- Gewalt vorleben ? - azalee 01.04.08, 10:52
- Re: das mit den Möbeln war bestimmt ein Witz ... o.T. - guddi74 31.03.08, 17:09
- das mit den Möbeln war bestimmt ein Witz ... o.T. - azalee 31.03.08, 10:56
- Häää? - glückskugel 29.03.08, 19:00
- Re: Lehrerin nervlich am Ende - Birgit67 29.03.08, 16:00
- Re: Lehrerin nervlich am Ende - oeli_bene 28.03.08, 15:55