Mitglied inaktiv
Hallo, unser Sohn geht in die 4. Klasse. Zu Jahresbeginn haben sie eine neue KL bekommen. Nun gibt es in der Klasse einen Jungen der wohl etwas überaktiv ist. Die Lehrerin lässt das nun an den anderen Schülern aus. Sie droht damit nicht zur Klassenfahrt zu fahren oder gar damit Möbel zu zerschlagen?!?!?!??!? Ich frage nun ganz besorgt was wir als Eltern machen können? Wir werden auf jeden Fall eine Elternversammlung einberufen, denn so kann es ja nicht gehen. Die Kinder bekommen ja einen Schock fürs Leben. Danke für alle Tipps
Hallo! Die arme Lehrerin, die muß ja echt am Ende ihrer Kräfte sein. Und die armen Kinder die nichts dafür können. Das mit den Möbeln geht ja garnicht, da müßt ihr unbedingt ein Gespräch mit ihr führen. Aber dass sie droht nicht auf Klassenfahrt zu fahren verstehe ich, weil wenn sie manche Kinder nichtmal in der Stunde zur Vernungt bringen kann, wie soll das bei einer ganzen Woche aussehen. Aber da würde ich eher dem Kind sagen, dass es ausgeschlossen wir von der Klassenfahrt und nicht der gesamten Klasse damit drohen, denn die können ja nichts für das Verhalten eines Einzelnen. LG
das ist dringend angesagt den Hintergrund der Reaktion zu erfragen. Es gibt immer wieder unruhige Kinder in den Klassen - aber so eine Reaktion verstehe ich nicht. Bei uns ist es auch gerade sehr sehr unruhig und ein Schüler wird regelrecht von ein Paar gemobbt und geärgert bis hin zum verschlagen. Es gibt immer wieder ernste Gespräche. Das ende ist, dass im Moment die Ansage herrscht: Wenn der Junge nicht in ruhe gelassen wird gibt es eine Strafanzeige. Was da alles so abgeht will ich mich jetzt nicht auslassen. Aber die Ansage der Lehrerin war auch ganz klar: Die Jungs die den anderen immer ärgern dürfen nicht mit zur Klassenfahrt, wenn sie sich nicht schnellstens ändern und ich finde das ist der richtige Weg - die Störenfriede zur Ordnung und evtl. Ausschluß rufen und nicht die Bestrafen die anständig sind. Gruss Birgit
Eine Strafanzeige gegen die Lehrerin wegen unterlassener Hilfeleistung??
nein, eine Strafanzeige wegen Körperverletzung an die Kinder bzw. da ja Minderjährig an die Eltern. Gruss Birgit
Also strafmündig ist man erst mtit 14 (auch wenn man über diese Grenze möglicherweise diskutieren kann). Und das mit den Eltern ist totaler Käse. Niemand kann stellvertretend für den Blödsinn eines anderen strafrechtlich belangt werden. Es sei denn, die Eltern hätten gesagt: "Du musst dem XY mal ordenlich eine auf die F... hauen!". Aber das wird es ja wohl nicht sein, oder? Wenn es familiäre Probleme gibt, wäre wohl eher das Jugendamt die richtige Adresse. LG, Stefanie
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nächste Woche haben wir Elternabend. Ich hoffe es kann alles geklärt werden. Das mit den Möblen war kein SCherz. Und selbst wenn - was sollte das denn für einen pädagogischen Hintergrund haben den Kindern Gewalt vorzuleben? Lg Guddi74
Hallo guddi, wenn eine L in halb echter, halb gespielter Verzweiflung (konstruier ich mal so, weil ich das Gefühl gut kenne *g*) irgendetwas sagt, heißt das doch noch nicht, dass sie Gewalt vorlebt. Vermutlich ist die deswegen auch nicht nervlich am Ende. Nicht, dass das am Elternsprechtag total peinlich für einige Eltern wird, weil die Kinder etwas nicht richtig zuhause erzählt haben. Sowas soll ja öfters vorkommen ... (Nicht nur bei Kindern - ich glaube, die Polizei kann bei Zeugenaussagen ein Lied davon singen) Vermutlich ist die ganze Sache nur heiße Luft. LG Azalee
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