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Geschrieben von SteffiSt am 07.11.2007, 21:33 Uhr

gesetzlicher Anspruch auf Beratungsgespräch?

Hallöchen,

wohl eher eine Frage an die Grundschullehrer, selbstverständlich dürfen sich auch alle Anderen angesprochen fühlen.

Gibt es in NRW gesetzliche Regelungen für die Rahmenbedingungen für die Übertrittsgespräche?

Also mir geht es explizit um den Termin, also wieviele Wochen vor dem Halbjahreszeugnis muß dieses Gespräch geführt werden???

LG
Steffi, die das UNBEDINGT wissen muß

 
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