Geschrieben von SteffiSt am 07.11.2007, 21:33 Uhr |
gesetzlicher Anspruch auf Beratungsgespräch?
Hallöchen,
wohl eher eine Frage an die Grundschullehrer, selbstverständlich dürfen sich auch alle Anderen angesprochen fühlen.
Gibt es in NRW gesetzliche Regelungen für die Rahmenbedingungen für die Übertrittsgespräche?
Also mir geht es explizit um den Termin, also wieviele Wochen vor dem Halbjahreszeugnis muß dieses Gespräch geführt werden???
LG
Steffi, die das UNBEDINGT wissen muß
Re: gesetzlicher Anspruch auf Beratungsgespräch?
Antwort von glückskinder am 07.11.2007, 22:56 Uhr
Also in Sachsen, dass hilft dir nicht wirklich weiter, werden in der dritten Klasse die ersten Gespräche dazu geführt, wo wir als Eltern sagen, was wir für unser Kind wollen, und in der vierten finden die Abschlussgespräche statt. Wobei diese bis Januar geführt sein müssen.
In S.-H. gar nicht.
Antwort von Trini am 08.11.2007, 8:04 Uhr
Auch das hilft Dir nicht weiter,, aber bei uns gibt es ein Elterngespräch im Jahr (zum Halbjahreszeugnis), das die Schule anbietet, die Eltern aber nicht annehmen müssen.
Im Vierten Schuljahr sind die Bildungsempfehlungen dann schon in den Händen der Eltern.
Allerdings darf man hier noch (nach Beratungsgespräch in der empfohlenen Schule) EINE Stufe höher gehen.
Trini
leider habt Ihr Recht
Antwort von SteffiSt am 08.11.2007, 8:14 Uhr
ich danke Euch, alber leider brauche ich es wirklich von NRW
Kein Lehrer da???
LG
Steffi
so, habe eben mit dem Schulministerium für NRW telefoniert
Antwort von SteffiSt am 08.11.2007, 12:24 Uhr
und er -sehr nette- herr meinte, dass es in dem Sinne keinen festen Termin gibt, aber dass diese rechtzeitig stattfinden müssen.
Bei uns wäre das nämlich erst, wegen Erkrankung der Lehrerin, Anfang Januar (Zeugnisse gibts bereits am 18.Januar!) und da sagt auch der Herr aus dem Ministerium, dass das zu spät ist.
LG
Steffi