Geschrieben von glückskinder am 07.11.2007, 22:56 Uhr |
gesetzlicher Anspruch auf Beratungsgespräch?
Also in Sachsen, dass hilft dir nicht wirklich weiter, werden in der dritten Klasse die ersten Gespräche dazu geführt, wo wir als Eltern sagen, was wir für unser Kind wollen, und in der vierten finden die Abschlussgespräche statt. Wobei diese bis Januar geführt sein müssen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- gesetzlicher Anspruch auf Beratungsgespräch? - SteffiSt 07.11.07, 21:33
- Re: gesetzlicher Anspruch auf Beratungsgespräch? - glückskinder 07.11.07, 22:56
- In S.-H. gar nicht. - Trini 08.11.07, 8:04
- leider habt Ihr Recht - SteffiSt 08.11.07, 8:14
- so, habe eben mit dem Schulministerium für NRW telefoniert - SteffiSt 08.11.07, 12:24
- leider habt Ihr Recht - SteffiSt 08.11.07, 8:14
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