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Geschrieben von glückskinder am 07.11.2007, 22:56 Uhr

gesetzlicher Anspruch auf Beratungsgespräch?

Also in Sachsen, dass hilft dir nicht wirklich weiter, werden in der dritten Klasse die ersten Gespräche dazu geführt, wo wir als Eltern sagen, was wir für unser Kind wollen, und in der vierten finden die Abschlussgespräche statt. Wobei diese bis Januar geführt sein müssen.

 
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