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Geschrieben von alex001 am 29.06.2007, 12:41 Uhr

Für die verbeamteten Lehrer gibt es eine gesetzliche Vorschrift

und zwar sinngemäß, dass kein Bemater im öffentlichen dienst Geschenke (Vorteile) annehmen darf, es sei denn in Ausnahmefällen erteilt der direkte Vorgesetzte (dann wohl der Schuldirektor) eine Erlaubnis.

Ich kann mir vorstellen, dass es da in den meisten Schulen ungeschriebene Gesetze gibt, wo dann festgelegt ist, dass Geschenke, die zum Schuljahresende bzw. zur Verabschiedung gemacht werden, als Ausnahme behandelt werden, ohne dass der Beschenkte jedesmal beim Direx vorstellig werden müsste.

Wäre doch auch affig, da es sich in den meisten Fällen um Gemeinschaftsgeschenke handelt, die eine Bevorzugung einzelner ja nicht rechtfertigen würden...

LG, alex

 
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