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Geschrieben von lisah am 04.07.2007, 10:16 Uhr

Fragen zum Thema Übertritt

Hallo, also in Baden-Württemberg ist die Grundschulempfehlung bindend. Nicht so wie Birgit67 geschrieben hat. Wenn in der Grundschulempfehlung Hauptschule oder Realschule steht und Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du dein Kind zu einer Nachprüfung schicken (die aber so schwer ist, daß es fast nie Kinder packen).
Ich glaube bis Notendurchschnitt 2,4: Emfpehlung Gymnasium, bis Durchschnitt 3,0 Empfehlung Realschule und alles was schlechter ist Hauptschule.

Es gibt aber auch Kinder die mit einem Notendurchschnitt von z. B. 2,2 keine Empfehlung fürs Gymnasium bekommen. Die Lehrer dürfen auch das mündliche und das Verhalten miteinbeziehen.

Hat dein Kind eine Lehrerin mit der es nicht klarkommt und bei der es noch von den Noten auf der Kippe steht, dann hat es Pech.

 
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