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Geschrieben von sun1024 am 04.07.2007, 12:44 Uhr

Fragen zum Thema Übertritt

Ich zitiere das Kultusministerium BW:

"Wird das Kind für die Realschule empfohlen, so müssen im so genannten Anmeldezeugnis (nicht in der Halbjahresinformation) im Durchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 3,0 erreicht werden. Bei einer Empfehlung für das Gymnasium muss der Notendurchschnitt in Deutsch und Mathematik mindestens 2,5 betragen. Nicht allein die Noten sind allerdings für eine Empfehlung ausschlaggebend.

Berücksichtigt werden auch das Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung der Leistungen und die bisherige Entwicklung des Kindes, die erwarten lassen können, dass das Kind den Anforderungen der empfohlenen Schulart gewachsen sein wird.


Wenn Sie mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden sind, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie nehmen das Beratungsverfahren in Anspruch oder Sie melden Ihr Kind gleich zur Aufnahmeprüfung an, was Sie im Übrigen auch noch nach dem Beratungsverfahren machen können. In diesem Verfahren werden mehrere Kinder von einer Beratungslehrkraft getestet, die zwei verschiedene allgemeine Begabungstests durchführt, die landesweit einheitlich festgelegt und nach den vorgegebenen Normen ausgewertet werden.

Nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern tagt die Klassenkonferenz gemeinsam mit der Beratungslehrkraft, die stimmberechtigt ist, und beschließt die "Gemeinsame Bildungsempfehlung". Entspricht die Empfehlung den Vorstellungen der Eltern, so können sie ihr Kind an der gewünschten Schule anmelden. Ist dies nicht der Fall, können sie sich entscheiden, ob sie ihr Kind zur Aufnahmeprüfung anmelden wollen.


Die Aufgaben für die Aufnahmeprüfung werden zentral vom Kultusministerium - auf der Grundlage des Bildungsplanes der Grundschule und unter Einbeziehung von Lehrerinnen und Lehrern aller betroffenen Schularten - gestellt. Damit werden sowohl die Voraussetzungen der abgebenden Schulart als auch die Erwartungen der aufnehmenden Schularten berücksichtigt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Sollte das Kind den Durchschnitt für die gewünschte Schulart nach der schriftlichen Prüfung (3,0 für die Realschule, 2,5 für das Gymnasium) nicht erreicht haben, so wird eine mündliche Prüfung durchgeführt. Die Leistungen für die schriftliche und mündliche Prüfung zählen je zur Hälfte.


Die Prüfung am Ende des vierten Schuljahres ist keine endgültige Entscheidung, auch in der Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) sind Korrekturen der Schullaufbahn nach allen Richtungen möglich. Die Beratungslehrer und -lehrerinnen haben in der Orientierungsstufe einen weiteren Aufgabenschwerpunkt. Ein enger Kontakt zwischen Elternhaus und Schule ist auch in der Orientierungsstufe wichtig."

LG sun

 
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