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Geschrieben von salsa am 08.07.2007, 11:59 Uhr

frage wg. läuse und schule + hort

gestern sagte mir eine Bekannte dass klein-salsa Nissen auf dem Kopf hätte ... ich selber bin mir da unsicher ... da einige Aussagen auch nicht gepasst hatten ...sie sagte, dass läuse springen könnten, was ja nicht stimmt ... sie hatte vereinzelt weisse "irgendwas" in den haaren, was ich aber rausziehen konnte ... ich weis nicht, was da in ihren haaren war, ob es an dem gegenseitigen kletten-in-die-haare-werfen aktion war ..oder das "geimeinschaftliche-rumsuhlen" auf der wiese ... habe heute mit einer lupe eine halbe stunde gesucht, aber nichts gefunden ... mein gefühl sagt, dass da nichts ist ... mein kopf sagt, du bist keine fachfrau und es könnte ja doch sein ... von daher hat sie heute den "coctail" auf den kopf bekommen ... und wenn da was "gelebt" haben sollte, lebt es jetzt nicht mehr ... auf den einschlägigen seiten wird die 1-8-15 regelung empfohlen ...d.h. nach am ersten tag ..und dann nach 8 und 15 tagen wiederholen ..das werden wir auf jeden fall machen ... es wird gesagt, wenn diese tinktur drauf ist, dass die kinder weiterhin in schule und hort gehen können, von daher wollte ich klein-salsa morgen auch ganz normal in die schule bzw. hort schicken ....

es gibt im schulrecht §34 einen absatz, indem gesagt wird, dass lehrer/erzieher usw. die an ansteckenden krankheiten leiden nicht in die einrichtung dürfen ....

doch bezieht sich der § auch auf die kinder ?

was ist mit kindern, die läuse haben und den chemiecoctail auf den kopf haben ... von daher nicht ansteckend sind ?

danke für eure hilfe
salsa

§ 34
Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

(1) Personen, die an

1. Cholera

2. Diphtherie

3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)

4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber

5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis

6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)

7. Keuchhusten

8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose

9. Masern

10. Meningokokken-Infektion

11. Mumps

12. Paratyphus

13. Pest

14. Poliomyelitis

15. Scabies (Krätze)

16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen

17. Shigellose

18. Typhus abdominalis

19. Virushepatitis A oder E

20. Windpocken

erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Satz 2 gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.

 
4 Antworten:

Re: frage wg. läuse und schule + hort

Antwort von +emfut+ am 08.07.2007, 12:22 Uhr

Fumis Lehrerin hat auch immer behauptet, Fumi hätte Nissen. Ich habe das immer geglaubt und Pedicul draufgekippt, bis ich dachte, Fumi wird da dumm von :-(. Irgendwann habe ich gemerkt, daß das nur Schuppen waren - und die kamen wahrscheinlich u.a. von der Dauerbehandlung mit Pedicul.

Was hats Du denn da drauf, daß es draufbleiben muß? Pedicul wird ausgespült und fertig. Alles andere hilft nicht, zumindest nicht richtig gegen Nissen.

Das Gesetz, das Du zitierst, gilt auch für Kinder. Deswegen dürfen Kinder eigentlich nur mit Läusefrei-Attest vom Arzt wieder in die Schule und in den Hort. Ich weiß allerdings, daß das von verschiedenen Schulen/Horten verschieden streng gehandhabt wird. Nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe, bin ich aber FÜR eine sehr strenge Auslegung und habe das im KiGa auch wieder so durchgesetzt (die waren sonst eher lasch).

Ich würde also zum KiA gehen und mir die Läusefreiheit bestätigen lassen - und ich würde mir doch noch ein Rezept für Pedicul holen.

Gute Infos gibt es da:
www.kopflaus.ch
und da:
www.pediculosis-gesellschaft.de

Gruß und Viel Spaß *ironieoff*,
Elisabeth.

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Re: frage wg. läuse und schule + hort

Antwort von RamonaD am 08.07.2007, 15:34 Uhr

Hallo Salsa,
ich würd da gar nicht mehr groß was machen.
Wenn du heute nix mehr finden kannst werden es wohl keine Nissen gewesen sein, denn die verschwinden nicht einfach so, nicht einmal nach der Behandlung mit besagten Läusezeug, sondern meist erst nach kämmen mit dem Nissenkamm.
Für die Zukunft:
1. Bei Läuseverdacht ab zum Arzt. Soll er sich doch damit herumärgern die Viecher zu finden.
2. Erst wenn der Arzt die Vermutung bestätigt behandeln und die Wohnung "entlausen".
3. Grundsätzlich heißt es Kinder sind nicht mehr "ansteckend" wenn sie die Chemiekeule auf dem Kopf haben, trotzdem verlangt unsere Schule z.B. bei jedem Läusekind eine ärztliche Bescheinigung, dass das Kind wieder Läusefrei ist und keine "Gefahr" mehr für die anderen Kinder besteht.
Da gibt es hier in der Gegend dann unterschiedliche Arztmeinungen.
Der eine bescheinigt für den kommenden Tag wieder Schulfähigkeit.
Die meisten Ärzte waren meist 2-3 Tage ab um sicher zu gehen und stellen erst dann eine Bescheidigung aus und ich glaube einer ist dabei, der die Kinder sogar für ca 5-7 Tage zu Hause lässt.

Für euren Fall jetzt gehe ich mal stark davon aus dass es wie gesagt keine Nissen waren und somit völlig uninteressant wann sie wieder zur Schule geht. Ich würd sie morgen schicken und gut.
Liebe Grüße
Ramona

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@*emfut* und RamonaD: DAnke und ...

Antwort von salsa am 08.07.2007, 16:45 Uhr

hallo ihr zwei,
danke für eure postings ... taten einfach unheimlich gut !!!
tut einfach gut, dass da "draussen" jemand ist.... vermindert das gedankenchaos ;-)
viele gruesse
salsa

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Re: @*emfut* und RamonaD: DAnke und ...

Antwort von sonnenwunder am 08.07.2007, 18:11 Uhr

Hallo

In unsere Kiga Gruppe hielten sich die Läuse geschlagene 6 Monate und alle 3-4 Wochen hing wieder ein Zettel aus. Es war immer die eine Familie, die wohl das 2.Mal behandeln nicht gecheckt hat.
Irgendwann dachte ich auch, ich sehe Läuse bzw Nissen, aber es waren nur Schuppen!!!Das haben mir die Erzieherinnen bestätigt, die dazu übergegangen waren, allen Kindern die Köpfe zu kontrollieren und Justus war läusefrei gewesen.
Wenn Du die weißen Schuppen leicht rauszeihen kannst, sind es keine Nissen, weil die kleben und nur mit dem Nissenkamm gut zu entfernen sind.

Und die kids dürfen wirklich sofort nach der Chemiekeule wieder los. Wichtig ist immer die 2.Behandlung.

Gottseidank hatten wir noch nie einen Ernstfall bei den kids. Ich habe aber das prophylaktische Zeug ein paar Mal benutzt und es stinkt ekelhaft!!!!Das lasse ich dann doch lieber.


Liebe Grüße
Sonja

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