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Geschrieben von Mijou am 31.08.2010, 12:20 Uhr

Aufsichtspflicht...

Hallo,

ich denke, in diesem Fall wird die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Es ist unüblich und nicht zumutbar, dass jedes Mal ein Erwachsener mit zur Toilette geht.
Das ist aber nur die rechtliche Seite. Es heißt nicht, dass die Dinge so auch in Ordnung sind. Wenn Du Dir Sorgen machst wegen der älteren Berufsschüler oder weil Fremde ins Gebäude gelangen können, solltest Du das Problem mal beim Elternabend oder der Lehrerin ansprechen.

In unserer Grundschule ist es so, dass das Gebäude außerhalb der Pausen abgeschlossen ist von außen, die Türen lassen sich dann nur von innen öffnen, Fremde müssen klingeln. Die Situation in Eurer Schule finde auch ich nicht optimal. Ich würde das wie gesagt thematisieren, ruhig auch mal beim Elternbeirat.

LG

M.

 
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