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Geschrieben von Henni am 15.08.2010, 13:25 Uhr

Auch Hessen darf keien Hausaufgaben geben...

hier der link..e.s MUSS also freiwillig sein und OHNE Nachteil wenn es NICHT gmacht wird:

http://www.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKM_Internet/nav/344/3443019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2%26_ic_uCon=1d81081c-a279-d901-e76c-d97ccf4e69f2.htm&uid=3443019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2

LG HEnni, die eh gegen Hausaufgaben generell ist

 
7 Antworten:

WO steht das denn da?

Antwort von Schreckschraube am 15.08.2010, 16:53 Uhr

Hmm, kann ich da nicht rauslesen *grübel*

LG Dany



§ 28
Hausaufgaben

(1) Das Schwergewicht der Arbeit der Schule liegt im Unterricht. Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit durch Verarbeitung und Vertiefung von Einsichten und durch Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Sie können auch zur Vorbereitung neuer Unterrichtsstoffe dienen, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen und Befähigungen der Schülerinnen und Schüler dies zulassen. Hausaufgaben sind bei der Leistungsbeurteilung angemessen zu berücksichtigen.

(2) Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Hausaufgaben sollen so vorbereitet und gestellt werden, dass sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigt werden können. Bei der Erteilung von Hausaufgaben soll die tägliche Gesamtbelastung der Schülerinnen und Schüler und ihr Recht auf individuell nutzbare Freizeit angemessen berücksichtigt werden. Lehrerinnen und Lehrer einer Lerngruppe stimmen sich über den Umfang der Hausaufgaben untereinander ab.

(3) Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen und zumindest stichprobenweise regelmäßig zu überprüfen. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben, beispielsweise in der Form von Vokabelarbeiten, ist zulässig, wenn es sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche bezieht, nicht länger als 15 Minuten dauert und nicht die Regel darstellt.

(4) Findet am Samstag Unterricht statt, werden in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 vom Samstag zum darauf folgenden Montag keine Hausaufgaben gestellt. Dies gilt auch von Freitag auf Montag, wenn am Freitag Unterricht nach 14:00 Uhr stattfindet. In der Grund- und Mittelstufe dürfen von einem Tag mit Unterricht nach 14:00 Uhr zu einem nächsten Tag mit Vormittagsunterricht keine Hausaufgaben erteilt werden. Eine von der Schulkonferenz einer Schule nach § 129 Ziff. 5 des Hessischen Schulgesetzes beschlossene abweichende Regelung bleibt unberührt.

(5) Über die Ferien sollen keine Hausaufgaben gegeben werden.

(6) Die Zuständigkeit der Schulkonferenz für die Entscheidung über Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten in der jeweiligen Schule (§ 129 Nr. 4 des Hessischen Schulgesetzes) bleibt unberührt.

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Ach *andenKopfklatsch*

Antwort von Schreckschraube am 15.08.2010, 16:54 Uhr

Vielleicht hätte ich mal weiter unten lesen sollen *gg*.

Nein, über die Ferien isses verboten. Mach ich auch nicht. Freitag auf Montag gebe ich meistens auch nichts oder nur wenig auf. Sonst bin ich aber nicht gegen Hausaufgaben.

LG Dany

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Re: Ach *andenKopfklatsch*

Antwort von Mattibärchen am 15.08.2010, 17:16 Uhr

Da steht "sollen". Hört sich für mich eher nach einer Kann-Regelung an.

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Ja, klar,...

Antwort von Henni am 15.08.2010, 17:21 Uhr

denn eskann ja kein Gesetz dazu geben.. aber grundsätzlich sollen die Ferein hausaufgabenfrei sein...dann kann keine Lehrerin 64 DIN a4 Seiten aufgeben! Wenn sie als Aufgabe gibt einen Aufsatz von eienr DIN a 4 Seite über die Ferein zu schreibn dann ginge das eben laut dieser Regelung schon noch...aber eben nciht für 6 Wochen hausaufgaebn! ICh würde das NICHT hinnehmen als reisefreudige Mutter!
Lg HEnni

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@henni und alle anderen

Antwort von mammi2002 am 15.08.2010, 18:33 Uhr

hat sie ja auch nicht aufgegeben, habe es weiter unten schon erklärt, es waren lediglich übungsblätter die man machen konnte wenn man will, sie hat es gut gemeint und hat kopiert und hat gedacht, wenn jemand was üben will ehe man dann was nicht-produktives macht. es war aber völlig freiwillig.

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Das habe ich verstanden, aber DU

Antwort von Henni am 15.08.2010, 18:55 Uhr

hättest es ja gegleubt und akzeptiert, dass deine Tochter da täglich 1000 Zettel machen MUSS, denn das war ja deine Ausgangsfrage, und NEIN, das muss sie NICHT ist die Antwort! Es wundert mihc echt oft, wie sehr Eltern da unreflektiert auch den letzten falsch verstandenen Blödsinn ihrer Kinder glauben....ohne eben mal sachlich nachzuhaken. Wenn mein Sohn mir irgednwelche unglaublichen Dinge aus der SHCule erzählt frage ich ja auch im Zweifelsfall mal nach bevor cih mich aufrege oder ärgere...meist war es einfach falsch verstanden.

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@henny

Antwort von mammi2002 am 15.08.2010, 21:01 Uhr

hallo
ja ich habe es geglaubt, fand das aber massig viel. da bin ich jetzt auch schlau geworden, das nächste mal frage ich gleich nach und ich glaube meine tochter hat auch draus gelernt ;-) und hört das nächste mal richtig zu ;-).
lg mammi

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