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Geschrieben von MamaUSA am 07.06.2015, 15:44 Uhr

apropos zwingen

Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung und die ist Pflicht (sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen). Da wird man sich schon was bei gedacht haben:

BASS 14 – 12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 3. 1997 (GABl. NW. I S. 101) *

4.2 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf behinderte Schülerinnen und Schüler ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben. Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist dies nicht möglich, werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt.

 
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