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Geschrieben von Felica am 18.08.2019, 10:37 Uhr

Hilfeeee 😖

Auch der AG kann ein BV ausstellen. Der muss es sogar wenn wegen Arbeit. Da darf es der Arzt gar nicht. Aber das nennt sich Beschäftigungsverbot, nicht Freistellung. Bei einem Beschäftigungsverbot muss der AG ganz normal weiter zahlen. Sinnvoll wäre es also mal morgen beim AG anzurufen und zu fragen wie es weiter geht.

 
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