Geschrieben von Sessl am 18.08.2019, 9:00 Uhr |
Hilfeeee 😖
Huhu, wenn der Arbeitgeber mich wegen der Schwangerschaft freistellt von der Arbeit muss er doch normal mein Lohn weiterzahlen? Bitte um hilfe
Re: Hilfeeee 😖
Antwort von lilly1211 am 18.08.2019, 9:04 Uhr
Was meinst du denn mit freistellen? Ein Beschäftigungsverbot im Sinne des Mutterschutzgesetzes? Klar muss er dich dann weiter zahlen.
Re: Hilfeeee 😖
Antwort von Sessl am 18.08.2019, 9:17 Uhr
Mein chef hat mir am Anfang gesagt das er mich freistellen muss wenn ich schwanger werde. Meine Schwester hat dann zu mir gesagt das ich dann kein Geld mehr bekomme von ihn, deswegen bin ich grad so verwirrt
Re: Hilfeeee 😖
Antwort von Mutti69 am 18.08.2019, 9:30 Uhr
Das solltest du mit deinem Chef und nicht deiner Schwester besprechen. Freistellung ist unüblich in Bezug auf Schwangerschaft und ja, das geht auch unbezahlt. Dann zieht dein Chef dich aber über den Tisch...
Lässt sich hier so nicht klären.
Re: Hilfeeee 😖
Antwort von Mutti69 am 18.08.2019, 9:48 Uhr
Ich hab Dir im UF „Finanzen und Recht“ nochmal ausführlicher geantwortet.
Re: Hilfeeee 😖
Antwort von TwinnnnyMum am 18.08.2019, 10:31 Uhr
Wenn du dir von deinem Arzt einen Beschäftigungsverbot holst, dann bekommst du von deinem Arbeitgeber dein volles Gehalt bis zum Mutterschutz. So war es bei mir auch.
Re: Hilfeeee 😖
Antwort von Mutti69 am 18.08.2019, 10:36 Uhr
Ich krieg gerade Puls!
Man holt sich nicht mal eben beim Arzt ein BV (klingt nach „ich geh ma’ eben zu Penny und hol ein Pfund Butter“) und dann scheint es dem AG ja um die Arbeit/den Arbeitsplatz/die Schwangerschaft an sich zu gehen, dafür ist doch der Arzt nicht zuständig.
Re: Hilfeeee 😖
Antwort von Felica am 18.08.2019, 10:37 Uhr
Auch der AG kann ein BV ausstellen. Der muss es sogar wenn wegen Arbeit. Da darf es der Arzt gar nicht. Aber das nennt sich Beschäftigungsverbot, nicht Freistellung. Bei einem Beschäftigungsverbot muss der AG ganz normal weiter zahlen. Sinnvoll wäre es also mal morgen beim AG anzurufen und zu fragen wie es weiter geht.
Re: Hilfeeee 😖
Antwort von Saarlandmami2 am 18.08.2019, 10:52 Uhr
Dein AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und zum Betriebsarzt schicken. Solange kann er dich natürlich bezahlt freistellen.
Sollte ein Beschäftigungsverbot folgen, bekommst du vom AG den Lohn als würdest du arbeiten
Re: Hilfeeee 😖
Antwort von dhana am 18.08.2019, 13:12 Uhr
Hallo,
es gibt Arbeitsplätze an denen eine Schwangerne nicht arbeiten darf - z.B. mit Radioaktivität oder besonderen Chemikalien.
Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft muss dich dann der Arbeitgeber von diesem Arbeitsplatz freistellen, um Mutter und Kind nicht zu gefährden - das ist an diesen Arbeitsplätzen in der Regel von vorher bekannt.
In größeren Firmen wird dann meist ein Ersatzarbeitsplatz (bei gleichem Gehalt) angeboten - in kleineren Firmen kann es zur kompletten Freistellung durch den Arbeitgeber kommen.
Der Schwangeren dürfen dadurch keine Lohneinbusen entstehen - sie ist ja nicht Krank und kann nicht mehr arbeiten.
Hat auch nichts mit einer Krankschreibung oder Arbeitsverbot durch einen Arzt zu tun - das ist eine komplett andere Schiene.
Nachlesen kann man das ganze im Mutterschutzgesetz
§ 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
§ 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung Arbeitsplatz, Arbeitsplatzwechsel, betriebliches Beschäftigungsverbot
§ 18 Mutterschutzlohn
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots .... erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn (durchschnittliches Gehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft)
Das Mutterschutzgesetz muss übrigens von jedem Arbeitgeber ausgelegt werden, der Frauen beschäftigt - muss also in deiner Firmal irgendwo ausgelegt sein, damit du jederzeit nachlesen kannst.
Du findest es auch im Internet.
Gruß Dhana