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Geschrieben von CarmenMS am 19.10.2020, 18:03 Uhr

Erneut schwanger werden in elternzeit

Der Arbeitgeber zahlt logischerweise nur, wenn du auch was dafür tust, sprich: arbeiten gehen. Wenn du das nicht möchtest, kannst du die Elternzeit verlängern. Für die Zeit des MuSchu bekommst du dann wieder dein altes Gehalt (von vor der EZ). Danach erneut Elterngeld, aber halt weniger.

 
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