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von mellomania  am 19.10.2020, 21:33 Uhr

ne, verlängern kann sie NICHT ohne zustimmung des AG

da sie sich für die ersten beiden jahre festlegen muss. wenn sie nur ein jahr gemeldet hat heißt das, dass sie danach wieder arbeitet. somit muss der AG einer verlängerung zustimmen. wenn er das nicht tut, muss sie eben arbeiten. und so wird dann der mutterschutz bezahlt. wenn sie nur tz arbeitet nur tz, wenn sie voll arbeitet voll.

 
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