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Geschrieben von Perspektiven am 19.10.2020, 18:34 Uhr

Erneut schwanger werden in elternzeit

Hallo 27.a.j.09.2020,

ich habe einen Verständnishinweis.

Normal gibt es 3 Jahre Elternzeit,

Bei einer weiteren Geburt innerhalb dieser Zeit:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 15 Anspruch auf Elternzeit, hier Absatz 2, Satz 4:
"Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne der Sätze 1 und 2 überschneiden."
Dazu die Satze 1 und 2:
"Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden."

Nebenbei Satz 3: "Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes wird für die Elternzeit der Mutter auf die Begrenzung nach den Sätzen 1 und 2 angerechnet."

Ich hoffe das passt einigermaßen zu Deiner Frage.

Infos allgemein:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq

 
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