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Geschrieben von Spirit am 19.10.2020, 20:04 Uhr

Erneut schwanger werden in elternzeit

Dann musst du arbeiten gehen, wie halt jede Frau sonst auch.
Ein BV zu bekommen ist in der Tat schwieriger geworden und auf eine EZ-Verlängerung würde ich nicht spekulieren, weil der AG dieser auch zustimmen muss und das kann durchaus schwer werden.

Ich würde also Laienhaft vermuten, dass du dann nur Kindergeld bekommst. Warum sollte der AG dir für eine nicht erbrachte Leistung auch einen Lohn zahlen?

Ich hatte einmal eine Schwangerschaft mit BV und einmal ohne. Ich arbeite aber auch in einem "speziellen" Beruf und einmal konnten die Richtlinien leider nicht eingehalten werden. Ich hätte gerne gearbeitet, aber mein AG wäre dann in Schwierigkeiten gekommen. Ich hatte einmal 1 Jahr EZ, wobei ich nach dem Mutterschutz wieder TZ zur Arbeit bin und beim Zweiten hatte ich dann volle 3 Jahre EZ, wobei nur 1 Jahr Elterngeld bekommen. Die restlichen 2 Jahre gab es dann halt Kindergeld und dieses Erziehungsgeld (ich weiß jetzt leider nicht mehr genau wie es heißt).
Das muss man halt in Kauf nehmen und wenn man das nicht kann, muss man arbeiten um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

 
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